Stellen Sie sich vor, Ihr Audit ist übermorgen - und der Prüfer fragt nach der PFAS-Freiheitserklärung für Ihre Lebensmittelverpackung. Sie schreiben Ihren Lieferanten an. Zwei Tage später: keine Antwort, falsches Formular, fehlende Werte. Genau dieses Szenario droht FMCG-Unternehmen, die ihre Lieferantenkommunikation im Verpackungsbereich noch nicht strukturiert haben.

Ab dem 12. August 2026 sind PPWR-Konformitätserklärungen (Declaration of Conformity, DoC) für jede Verpackungsart Pflicht, bevor diese in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Ohne vollständige Lieferantenerklärungen können Sie keine valide DoC ausstellen. Was viele Einkaufs- und Verpackungsteams übersehen: Der kritische Engpass liegt oft nicht im eigenen Unternehmen - sondern bei den Zulieferern.

Dieser Leitfaden dreht die Perspektive um. Er zeigt Ihnen, welche konkreten Nachweise Sie von Ihren Verpackungslieferanten einfordern müssen, wo typische Datenlücken entstehen und wie Sie den gesamten Prozess digital und auditfähig aufsetzen.

Warum Lieferantenerklärungen ab 2026 kritisch werden

Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) definiert klare Rollen für alle Akteure in der Verpackungslieferkette. Lieferanten, Hersteller, Importeure und Händler tragen jeweils spezifische Nachweispflichten - und diese sind eng miteinander verzahnt.

Rohstoff- und Materiallieferanten bringen Verpackungen zwar nicht selbst in Verkehr. Sie unterliegen aber ab dem 12. August 2026 gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Erzeuger - und müssen wesentliche Material- und Konformitätsdaten strukturiert bereitstellen. Für Sie als Einkäufer oder Verpackungsverantwortlicher heißt das: Die Qualität Ihrer Compliance-Dokumentation hängt direkt von den Daten Ihrer Lieferanten ab.

Die Konsequenzen bei Datenlücken sind konkret:

  • Keine auditfähige DoC -> Keine Vermarktung der betroffenen Verpackung in der EU
  • Behördliche Prüfung -> Fehlende Unterlagen führen zu Sanktionen
  • EPR-Risiken -> Falsche oder fehlende Materialangaben verzerren EPR-Meldungen und EPR-Gebühren
  • In Deutschland können Verstöße gegen das Verpackungsgesetz mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € pro Verstoß geahndet werden.

Welche Dokumente müssen Ihre Lieferanten bereitstellen?

Die folgende Übersicht zeigt die Kerndokumente, die Sie von jedem relevanten Verpackungslieferanten einfordern sollten:

Pflichtdokumente: Was Ihre Verpackungslieferanten ab August 2026 nachweisen müssen
Dokument / NachweisWesentliche InhaltePflicht abRisiko bei Fehlen
Lieferantenerklärung / MaterialdeklarationVollständige Materialzusammensetzung, Materialgewichte, Schichtaufbau je Verpackungskomponente12.08.2026Keine auditfähige DoC erstellbar
PFAS-FreiheitserklärungBestätigung der Einhaltung der PFAS-Grenzwerte (25 ppb / 250 ppb / 50 ppm) für Lebensmittelkontaktverpackungen12.08.2026Marktausschluss, Bußgelder
Rezyklatanteil-NachweisZertifizierter Post-Consumer-Rezyklatanteil (PCR) bei Kunststoffverpackungen, Angabe der Quelle und MethodeAb 01.01.2030 (Planung ab sofort)Nicht-Erfüllung der Mindestrezyklatquoten
Konformitätserklärung des Herstellers (DoC)Bestätigung der Einhaltung von Art. 5-12, 24, 26 PPWR; Identifikationsnummer, Herstellerangaben, Unterschrift12.08.2026Marktausschluss; Sanktionen bis 200.000 €
Technische DokumentationZeichnungen, Stücklisten, Prüfberichte, Grenzwertnachweise, Recyclingfähigkeitsbewertung12.08.2026Behördliche Prüfung nicht bestehbar
Schwermetall-NachweisEinhaltung Grenzwert ≤ 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom (Summe)12.08.2026Stoffbeschränkung verletzt
Recyclingfähigkeits-BewertungEinordnung in EU-Recyclingkategorien, Material-/Designbewertung nach PPWR-KriterienAb 01.01.2030 (Vorbereitung ab 2026)EPR-Mehrkosten, späterer Redesign-Zwang

Materialdeklaration und Materialzusammensetzung

Die Materialdeklaration ist das Fundament jeder Konformitätserklärung für Verpackungen. Sie beschreibt den exakten Schichtaufbau einer Verpackung, die eingesetzten Materialien mit Gewichtsanteilen sowie die Zusammensetzung aller Komponenten (Behälter, Deckel, Etikett, Verschluss).

Achten Sie auf folgende Qualitätskriterien:

  • Angaben in Gewicht (g oder mg/kg) - nicht nur als Materialbezeichnung
  • Differenzierung nach Verpackungskomponente (z. B. Tray vs. Folie vs. Etikett)
  • Angabe der eingesetzten Farben, Lacke und Beschichtungen
  • Keine vagen Angaben wie "PE-ähnliches Material"

PFAS-Freiheitserklärung

Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt die PFAS-Grenzwerte von 25 ppb (Einzelwert), 250 ppb (Summenwert identifizierter PFAS) und 50 ppm (Gesamtfluorgehalt) nicht überschreiten. Lieferanten, die Folien, Beschichtungen oder Papierverpackungen mit Barrierefunktionen produzieren, müssen diese Grenzwerte durch Prüfberichte oder Herstellerselbsterklärungen belegen. Mehr Details finden Sie in unserem Beitrag zu PFAS-Compliance und Lieferantenkommunikation.

Rezyklatanteil-Nachweise (PCR-Zertifikate)

Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklaten (PCR). Für kontaktempfindliche PET-Verpackungen sind ab 2030 mindestens 30 % PCR-Anteil vorgeschrieben, ab 2040 steigen die Quoten weiter. Starten Sie jetzt mit der Datenbeschaffung: Fordern Sie bereits heute Rezyklatanteil-Zertifikate von Lieferanten an. So schaffen Sie eine verlässliche Planungsbasis und identifizieren frühzeitig Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen können.

Konformitätserklärung und technische Dokumentation

Technische Unterlagen und Konformitätserklärungen sind für Einwegverpackungen mindestens 5 Jahre, für Mehrwegverpackungen mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Anforderung den Behörden vorzulegen. Fordern Sie strukturierte Prüfberichte, Zeichnungen und Stücklisten ein - nicht nur die fertige DoC.

Typische Probleme in der Lieferantenkommunikation

Die Praxis zeigt: Selbst bei etablierten Lieferketten fehlen häufig 30-70 % der für PPWR relevanten Verpackungsdaten. Die Ursachen sind vielfältig:

Unvollständige Datenlieferung

Lieferanten kennen oft nicht alle relevanten Parameter. Ein Folienlieferant weiß möglicherweise nicht, ob sein Produkt als Lebensmittelkontaktverpackung eingestuft wird - und liefert daher keine PFAS-Daten. Einkaufs- und Verpackungsteams müssen deshalb klare Anforderungen im Vorfeld definieren und sich nicht auf die Eigeninitiative des Lieferanten verlassen.

Unterschiedliche Formate und Einheiten

Lieferant A liefert Materialangaben in Prozent, Lieferant B in Gramm, Lieferant C benennt Materialien nach internen Codes. Ohne standardisierte Formulare ist ein konsistenter Vergleich unmöglich - und die manuelle Harmonisierung bindet wertvolle Ressourcen in Einkauf und Qualitätssicherung.

Fehlende Validierung

Wie stellen Sie sicher, dass die deklarierten PFAS-Werte eines Lieferanten korrekt sind? Ohne automatisierte Konsistenzprüfungen oder Querverweise mit Prüfberichten bleibt dies eine Vertrauensfrage - keine valide Compliance-Grundlage.

Sprachbarrieren bei internationalen Lieferanten

Gerade bei Lieferanten aus Asien oder Osteuropa entstehen durch Sprachbarrieren häufig Missverständnisse: Begriffe wie "recyclingfähig" oder "Post-Consumer-Rezyklat" werden unterschiedlich interpretiert. Mehrsprachige, strukturierte Formulare mit klaren Pflichtfeldern und Auswahloptionen (statt Freitext) schaffen hier Abhilfe.

Prüfen Sie Ihren aktuellen Stand: Interaktive Checkliste

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um einzuschätzen, wie vollständig Ihre Lieferantendokumentation heute ist:

Wie Sie den Prozess strukturiert aufsetzen

Ein auditfähiger Prozess zur Lieferantenerklärung entsteht nicht durch mehr E-Mails - sondern durch systematische Strukturierung. In sechs Schritten schaffen Sie eine solide Basis:

1
Standardisierte Lieferantenerklärung (SLE) erstellen

Entwickeln Sie ein einheitliches Formular mit Pflichtfeldern für Materialzusammensetzung, PFAS-Status, Rezyklatanteile und Schwermetallwerte. Vermeiden Sie freie Textfelder - strukturierte Dropdown-Felder und Zahlenangaben sind auditfähiger und maschinell auswertbar.

2
Lieferanten kategorisieren und priorisieren

Nicht alle Lieferanten haben dasselbe Risikoprofil. Priorisieren Sie Lebensmittelkontaktverpackungen (PFAS-Pflicht ab August 2026), Kunststoffverpackungen (Rezyklatquoten) und Zulieferer aus Ländern mit unterschiedlichen Compliance-Standards. So können Sie die Abfragen gezielt und effizient steuern.

3
Digitales Lieferantenportal einrichten

Ersetzen Sie E-Mail-Anfragen durch ein zentrales Portal, in das Lieferanten ihre Erklärungen, Zertifikate und Nachweise direkt hochladen. Automatisierte Erinnerungen sorgen für lückenlosen Rücklauf - ohne manuelles Nachfassen.

4
Automatisierte Validierung und Lückenanalyse durchführen

Prüfen Sie eingehende Daten automatisch auf Vollständigkeit und Konsistenz: Fehlen PFAS-Werte? Stimmt der Rezyklatanteil mit dem deklarierten Material überein? Packa identifiziert typischerweise 30-70 % fehlende oder inkonsistente Verpackungsdaten in bestehenden Portfolios.

5
Compliance-Check und DoC-Erstellung verknüpfen

Nutzen Sie die validierten Lieferantendaten als direkte Datengrundlage für Ihre PPWR-Konformitätserklärung (DoC). So entfällt doppelte Dateneingabe - und Ihre DoC ist stets auf aktuellem Stand der Lieferantenerklärungen.

6
Archivierung und regelmäßige Aktualisierung sicherstellen

Technische Dokumente und Lieferantenerklärungen sind für Einwegverpackungen mindestens 5 Jahre, für Mehrwegverpackungen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Richten Sie automatische Erinnerungen für ablaufende Zertifikate und jährliche Aktualisierungen ein.

Wie Packa die Lieferantenkommunikation digitalisiert

Packas digitales Verpackungsmanagement unterstützt Einkaufs-, Verpackungs- und QA-Teams dabei, den gesamten Prozess der Lieferantenerklärungen digital, effizient und auditfähig abzubilden.

KI-gestützte Spezifikationsdigitalisierung

Lieferantendaten liegen häufig als Excel, PDF oder ERP-Export vor - in unterschiedlichen Strukturen und Formaten. Packa liest diese Dokumente automatisiert aus, harmonisiert die Daten und befüllt ein standardisiertes Spezifikationsprofil. Eine KI-gestützte Validierung prüft Konsistenz und Vollständigkeit - und eine Datenlückenanalyse zeigt sofort, welche Angaben fehlen oder inkonsistent sind.

Automatisierte Lieferantenkommunikation

Statt manueller E-Mail-Anfragen versendet Packa automatisierte, strukturierte Anfragen direkt an Lieferanten - inklusive Erinnerungen bei fehlenden Rückläufen. Lieferanten befüllen ihre Daten über ein dediziertes Portal direkt in der Plattform. Das eliminiert Medienbrüche, reduziert Fehler und beschleunigt den Prozess erheblich.

Smart Matching für Lieferantenauswahl

Auf Basis vollständiger Spezifikationsdaten unterstützt Packas Smart Matching Sie bei der Bewertung und Auswahl von Lieferanten nach Compliance-Kriterien: Welche Lieferanten erfüllen PFAS-Anforderungen? Welche können die gewünschten Rezyklatanteile nachweisen? So wird die Compliance-Anforderung zur Entscheidungsgrundlage im Einkauf. Mehr zum Thema Kosten und Beschaffungsstrategie finden Sie in unserem Leitfaden zur strategischen Verpackungskostenoptimierung für Einkaufsteams.

Compliance-Check und DoC-Verknüpfung

Die in Packa hinterlegten Lieferantendaten fließen direkt in automatisierte PPWR-Compliance-Checks ein. Fehlende oder nicht konforme Werte werden sofort angezeigt. Die validierten Daten dienen als direkte Grundlage für die Erstellung der PPWR-Konformitätserklärung - ohne Mehrfacheingabe, ohne Medienbruch.

Praxisbeispiel: Ein Lebensmittelhersteller mit 1.200 Verpackungsartikeln stellte nach der ersten Datenlückenanalyse mit Packa fest, dass bei 68 % der Artikel keine valide PFAS-Erklärung vorlag - und bei 41 % Rezyklatangaben vollständig fehlten. Innerhalb von drei Monaten wurden durch automatisierte Lieferantenanfragen und Validierungschecks über 900 Datenlücken geschlossen.

Fazit: Jetzt handeln - bevor der Lieferant zum Compliance-Risiko wird

Die Lieferantenerklärung für Verpackungen ist ab August 2026 keine Formalität mehr, sondern Voraussetzung für den EU-Marktzugang. Wer die benötigten Daten nicht rechtzeitig und vollständig von seinen Zulieferern einholt, riskiert Dokumentationslücken, Marktausschlüsse und behördliche Sanktionen.

Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten, digitalen Ansatz gestalten Sie diesen Prozess nicht nur compliance-sicher, sondern auch effizient und skalierbar. Standardisierte Formulare, automatisierte Kommunikation und KI-gestützte Validierung ersetzen das E-Mail-Chaos - und machen Ihr Verpackungsdatenmanagement zukunftsfest.

Ihre nächsten Schritte:

  • Erstellen Sie eine vollständige Liste Ihrer Verpackungslieferanten und priorisieren Sie nach Risikoprofil (Lebensmittelkontakt, Kunststoffe, internationale Zulieferer)
  • Definieren Sie standardisierte Pflichtfelder für Lieferantenerklärungen - orientiert an den PPWR-Anforderungen
  • Setzen Sie auf digitale Prozesse für Anfrage, Rücklauf, Validierung und Archivierung
  • Verknüpfen Sie Lieferantendaten direkt mit Ihrer PPWR-DoC-Erstellung

help_outlineWas ist eine Lieferantenerklärung für Verpackungen?expand_more

Eine Lieferantenerklärung ist ein Dokument, mit dem Ihr Verpackungslieferant die wesentlichen Materialeigenschaften, Inhaltsstoffe und Compliance-relevanten Parameter eines gelieferten Verpackungsartikels schriftlich bestätigt. Sie bildet die Datenbasis für Ihre eigene PPWR-Konformitätserklärung (DoC) und ist unabdingbar für eine auditfähige Verpackungsdokumentation.

help_outlineWelche Dokumente müssen Lieferanten ab August 2026 bereitstellen?expand_more

Mindestens: vollständige Materialdeklaration, PFAS-Freiheitserklärung (bei Lebensmittelkontakt), Schwermetallnachweis (≤ 100 mg/kg), technische Dokumentation und - soweit relevant - Angaben zu Rezyklatanteilen. Zusätzlich sollten Recyclingfähigkeitsbewertungen und Zertifikate (z. B. FSC, PEFC, Rezyklat-Zertifikate) eingefordert werden.

help_outlineWie lange müssen Lieferantenerklärungen archiviert werden?expand_more

Laut PPWR sind technische Unterlagen und Konformitätserklärungen für Einwegverpackungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren, für Mehrwegverpackungen mindestens 10 Jahre. Die Dokumente müssen auf Anforderung den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

help_outlineWas passiert, wenn Lieferanten die benötigten Daten nicht liefern?expand_more

Ohne vollständige Lieferantendaten können Sie keine valide PPWR-Konformitätserklärung ausstellen. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Marktausschluss für betroffene Verpackungsartikel, Behördensanktionen und Lieferunterbrechungen. Handeln Sie frühzeitig und fordern Sie Daten proaktiv ein - am besten über standardisierte, digitale Prozesse.

help_outlineWie löse ich das Problem internationaler Lieferanten und Sprachbarrieren?expand_more

Setzen Sie auf mehrsprachige, standardisierte Formulare in Ihrem Lieferantenportal (z. B. Englisch, Chinesisch, Polnisch). Strukturierte Felder mit Auswahloptionen statt Freitext reduzieren Missverständnisse erheblich. Digitale Portale wie Packa unterstützen mehrsprachige Lieferantenkommunikation und automatisierte Validierung der eingehenden Daten.

help_outlineWie unterscheidet sich die Lieferantenerklärung von der PPWR-Konformitätserklärung (DoC)?expand_more

Die Lieferantenerklärung ist ein Zuliefer-Dokument, das Sie von Ihrem Verpackungslieferanten einholen. Die PPWR-DoC ist Ihre eigene Erklärung als Inverkehrbringer, die Sie auf Basis der gesammelten Lieferantendaten erstellen. Beide Dokumente sind eng verzahnt: Ohne vollständige Lieferantenerklärungen fehlt Ihnen die Datenbasis für eine valide DoC.