Wer Verpackungen in mehreren europäischen Ländern verkauft, wird früher oder später nach seiner EPR-Nummer gefragt: vom Marktplatz, vom Handelspartner oder von der Behörde. Das Problem: Eine einheitliche europäische EPR-Nummer gibt es nicht. Jedes Land führt ein eigenes Register, vergibt eigene Kennungen und hat eigene Regeln dafür, wer sich registrieren muss und ob ausländische Unternehmen einen Vertreter vor Ort brauchen.
Dieser Beitrag erklärt, was eine EPR-Nummer ist, wie Sie sie in den wichtigsten Märkten bekommen und was sich durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ändert. Neben Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien betrachten wir auch Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland, wo die Herstellerverantwortung für Verpackungen in den letzten Jahren deutlich verschärft wurde.
Was ist eine EPR-Nummer?
EPR steht für Extended Producer Responsibility, also erweiterte Herstellerverantwortung. Wer Verpackungen erstmals in einem Land in Verkehr bringt, muss sich dort registrieren und für Sammlung und Verwertung bezahlen. Die EPR-Nummer ist die Registrierungsnummer, die das jeweilige nationale Register vergibt. Sie belegt, dass ein Unternehmen seinen Registrierungspflichten in diesem Land nachkommt.
Die Nummer ist immer länderspezifisch. Eine deutsche LUCID-Nummer gilt nicht in Frankreich, eine französische Kennung nicht in Spanien. Wer in fünf Ländern verkauft, braucht in der Regel fünf Registrierungen.
Warum die Frage gerade jetzt wichtiger wird
Seit 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie verpflichtet Hersteller, sich in jedem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie Verpackungen erstmals bereitstellen, und schreibt für Hersteller ohne Niederlassung in diesem Land einen Bevollmächtigten vor Naturvårdsverket, PPWR-Leitfaden für Verpackungshersteller.
Ein einheitliches EU-Register schafft die PPWR jedoch nicht. Die Registrierung läuft weiter über die nationalen Register. Ein Durchführungsrechtsakt für ein harmonisiertes Registrierungsformat ist geplant, aber noch nicht erlassen Miljødirektoratet.
Hinzu kommen die Marktplätze: Amazon verlangt in Deutschland seit 2022 eine gültige LUCID-Nummer und sperrt Angebote ohne Registrierung, in Frankreich gilt Vergleichbares für alle EPR-Kategorien Amazon Seller Central.
Die Länder im Überblick
| Land | Register / Behörde | Kennung | Systembeteiligung | Vertreter für ausländische Hersteller |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister) | Registrierungsnummer DE + 13 Ziffern | Pflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (duales System) | Pflicht bei Fernabsatz an Endnutzer ohne Niederlassung (§ 5 VerpackDG) |
| Österreich | EDM-Register des Umweltministeriums | GLN aus der EDM-Registrierung | Sammel- und Verwertungssystem, z. B. ARA | Pflicht für Versandhändler seit 2023 |
| Frankreich | SYDEREP (ADEME) | Identifiant Unique (IDU), je EPR-Bereich | Pflicht über ein Eco-organisme, z. B. Citeo, Léko, Adelphe | in der Regel erforderlich, aktuelle Anforderungen prüfen |
| Spanien | Registro de Productores de Producto, Sektion Verpackungen (MITECO) | Registrierungsnummer, z. B. ENV/2023/… | Pflicht seit 2025 (SCRAP oder eigenes System), auch für gewerbliche Verpackungen | möglich über einen autorisierten Vertreter |
| Italien | CONAI | keine eigene nationale EPR-Nummer | CONAI-Mitgliedschaft Pflicht (oder eigenes System) | keine klare Regelung gefunden |
| Dänemark | Dansk Producentansvar (DPA) | Registrierung bei DPA | Pflicht über eine Kollektivordnung, z. B. VANA | Vertreter mit dänischer CVR-Nummer |
| Schweden | Herstellerregister von Naturvårdsverket | Registrierung im Herstellerregister | über genehmigte Organisationen, z. B. NPA, TMR | Pflicht für EU-Hersteller ohne Sitz in Schweden |
| Norwegen (EWR) | Miljødirektoratet | Mitgliedschaft im Rücknahmesystem | Pflicht, z. B. Grønt Punkt Norge, Norsirk | zulässig; Mitgliedschaft setzt norwegische USt-Nummer voraus |
| Finnland | Lupa- ja valvontavirasto (LVV), seit 2026 | Eintrag im Herstellerregister | über Rinki | Anforderungen im Einzelfall prüfen |
Deutschland
In Deutschland vergibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) über das Register LUCID eine Registrierungsnummer im Format "DE" plus 13 Ziffern ZSVR. Seit 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) anstelle des Verpackungsgesetzes. Neu ist unter anderem: Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die direkt an Endnutzer liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen und in LUCID angeben; die Registrierung selbst bleibt Pflicht des Herstellers ZSVR, Bevollmächtigung.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen ist zusätzlich die Beteiligung an einem dualen System Pflicht. Fehlende Registrierung kann mit bis zu 100.000 Euro, fehlende Systembeteiligung mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden § 66 VerpackDG. Mehr dazu in unserem Leitfaden EPR Deutschland und zum LUCID-Verpackungsregister.
Österreich
Grundlage ist die Verpackungsverordnung 2014. Unternehmen registrieren sich im EDM-Register des Umweltministeriums und erhalten dort eine GLN als Kennung. Für Haushaltsverpackungen ist die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem wie ARA Pflicht. Versandhändler ohne Sitz in Österreich müssen seit 1. Januar 2023 einen Bevollmächtigten bestellen Unternehmensserviceportal. Bis die nationalen Regeln an die PPWR angepasst sind, gelten die bestehenden Pflichten weiter BMLUK.
Frankreich
Frankreich vergibt das Identifiant Unique (IDU) über das Register SYDEREP der Umweltagentur ADEME. Die Nummer wird je EPR-Bereich vergeben, für Haushaltsverpackungen also eine eigene Kennung. Sie entsteht in der Praxis über die Mitgliedschaft bei einem Eco-organisme wie Citeo, Léko oder Adelphe data.gouv.fr. Die Entgelte sind ökomoduliert, mit Bonus- und Malus-Komponenten nach Recyclingfähigkeit Citeo-Tarifleitfaden 2026. Online-Marktplätze müssen seit 2022 prüfen, ob ihre Händler ihre EPR-Pflichten erfüllen.
Für Frankreich kommt eine Kennzeichnungspflicht hinzu: das Triman-Logo mit Info-tri-Hinweisen. Wie sie funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag zu Triman-Logo und Info-tri.
Spanien
Spanien führt seit dem Königlichen Dekret 1055/2022 eine Herstellerverantwortung für alle Verpackungen. Hersteller registrieren sich im Registro de Productores de Producto, Sektion Verpackungen, beim Umweltministerium MITECO MITECO. Seit 1. Januar 2025 ist die Teilnahme an einem kollektiven System (SCRAP) oder ein eigenes System verpflichtend, und zwar ausdrücklich auch für gewerbliche und industrielle Verpackungen Cuatrecasas. Ecoembes moduliert die Entgelte seit 2024 nach ökologischen Kriterien.
Italien
Italien arbeitet ohne eigene nationale EPR-Nummer. Hersteller und Verwender von Verpackungen müssen Mitglied im Konsortium CONAI werden oder ein eigenes System nachweisen und zahlen den Umweltbeitrag Contributo Ambientale CONAI. Für Kunststoffverpackungen ist dieser Beitrag bereits seit 2018 nach Verpackungsart differenziert CONAI. Die Meldungen erfolgen je nach Volumen monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Die Nordics: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland
Die nordischen Länder haben die Herstellerverantwortung für Verpackungen in den letzten Jahren neu aufgestellt oder deutlich erweitert. Für Unternehmen, die dorthin liefern, ist vor allem Dänemark relevant.
Dänemark
Dänemark hat die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen zum 1. Oktober 2025 eingeführt, geregelt in der Verordnung BEK Nr. 1146 vom 29. September 2025 UNEP LEAP. Die wichtigsten Punkte:
- Register: Hersteller registrieren sich bei Dansk Producentansvar (DPA). Neue Hersteller müssen dies 14 Tage vor dem ersten Inverkehrbringen tun.
- Kollektivordnung: Die Teilnahme an einer Kollektivordnung wie VANA ist Pflicht.
- Vertreter: Ausländische Unternehmen brauchen einen Vertreter mit dänischer CVR-Nummer.
- Meldung: Die Jahresmeldung an DPA ist bis 1. Juni fällig, erstmals 2026 Miljøstyrelsen.
Dänemark hat die Ökomodulation von Anfang an eingeführt: Seit 1. Oktober 2025 werden Verpackungen in die Stufen Grün, Gelb und Rot eingeteilt. Für rot eingestufte Verpackungen fällt ein Aufschlag von 35 Prozent an. Damit wirkt sich die Recyclingfähigkeit in Dänemark bereits heute direkt auf die Kosten aus.
Die Einstufung und die Gebührenlogik veröffentlicht unter anderem die Kollektivordnung VANA VANA FAQ.
Schweden
In Schweden registrieren sich Hersteller im Herstellerregister der Umweltbehörde Naturvårdsverket. Seit 12. August 2026 gilt dort die Herstellerdefinition der PPWR. Die Herstellerverantwortung wird über genehmigte Organisationen wie NPA (das 2024 die FTI übernommen hat) und TMR umgesetzt. EU-Hersteller ohne Sitz in Schweden brauchen einen Bevollmächtigten; eine Ausweitung auf Hersteller außerhalb der EU hat Naturvårdsverket vorgeschlagen Naturvårdsverket.
Norwegen
Norwegen ist nicht in der EU, sondern im Europäischen Wirtschaftsraum. Die PPWR gilt dort erst, wenn sie in das EWR-Abkommen übernommen ist. Bis dahin regelt Kapitel 7 der norwegischen Abfallverordnung die Herstellerverantwortung. Die Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem wie Grønt Punkt Norge oder Norsirk ist Pflicht; Mitglied werden kann aber nur, wer eine norwegische Umsatzsteuernummer hat Miljødirektoratet.
Finnland
In Finnland ist das Herstellerregister seit 1. Januar 2026 bei der neuen Aufsichtsbehörde Lupa- ja valvontavirasto (LVV) angesiedelt; zuvor war das ELY-Zentrum Pirkanmaa zuständig Edilex. Die Herstellerverantwortung wird über Rinki umgesetzt. Auch ausländische Fernabsatzhändler gelten als Hersteller Rinki.
So gehen Sie bei mehreren Ländern vor
Listen Sie auf, in welchen Ländern Sie Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, und ob Sie dort selbst als Hersteller gelten oder ein Importeur bzw. Händler diese Rolle übernimmt.
Je Land: Registrierung im nationalen Register, Teilnahme an einem System bzw. einer Organisation für Herstellerverantwortung, ggf. Bevollmächtigter.
Pflegen Sie alle Registrierungsnummern an einer Stelle und geben Sie sie an Marktplätze und Handelspartner weiter.
Material, Gewicht und Recyclingfähigkeit je Verpackung sind die Grundlage für alle Mengenmeldungen und für ökomodulierte Entgelte, etwa in Frankreich oder Dänemark.
Jedes Land hat eigene Meldefristen, etwa 15. Mai in Deutschland oder 1. Juni in Dänemark.
Häufige Fragen
Gibt es eine europaweit gültige EPR-Nummer?
Nein. Jedes Land vergibt eigene Registrierungsnummern. Auch die PPWR schafft kein einheitliches EU-Register, sondern setzt auf die nationalen Register.
Brauche ich in jedem Land einen Bevollmächtigten?
Die PPWR verlangt einen Bevollmächtigten, wenn Sie in einem Mitgliedstaat ohne eigene Niederlassung Verpackungen bereitstellen. Die Details regeln die Länder unterschiedlich, etwa Deutschland für den Fernabsatz an Endnutzer oder Dänemark über einen Vertreter mit dänischer CVR-Nummer.
Wo bekomme ich die EPR-Nummer für Amazon?
Für Deutschland ist es die LUCID-Registrierungsnummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister, für Frankreich das Identifiant Unique (IDU). Andere Länder haben eigene Kennungen.
Gilt die PPWR auch in Norwegen?
Erst nach Übernahme in das EWR-Abkommen. Bis dahin gilt das nationale norwegische Recht.
Seit wann gibt es die Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark?
Seit 1. Oktober 2025, inklusive ökomodulierter Gebühren in den Stufen Grün, Gelb und Rot.
- EPR Deutschland: Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen einfach erklärt
- LUCID-Verpackungsregister 2026: Registrierung, Meldepflichten und Fristen
- EPR-Gebühren Deutschland 2026: Berechnung, Tarife und 5 Hebel zur Senkung
- Triman-Logo und Info-tri: Die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Frankreich
Eine Datenbasis für alle Märkte
Je mehr Länder Sie beliefern, desto mehr Register, Fristen und Gebührenmodelle kommen zusammen. Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail, die benötigten Daten aber kaum: Material, Gewicht, Recyclingfähigkeit und Menge je Verpackung und Land. Wer diese Daten einmal sauber pflegt, kann daraus jede nationale Meldung ableiten.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand Oktober 2026 und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anforderungen der einzelnen Länder ändern sich derzeit häufig, insbesondere durch die Anpassung an die PPWR. Prüfen Sie vor Markteintritt die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Behörde.




