Wer in den letzten sechs Monaten an einem Verpackungs- oder Compliance-Meeting teilgenommen hat, kennt den Satz: "Vielleicht wird die PPWR doch noch verschoben." Das Gerücht kursiert seit Mitte 2025 in der Fachpresse, in Branchenverbänden und in Gesprächen mit Lieferanten. Verständlich - die Verordnung ist komplex, die Sekundärgesetzgebung trifft noch ein, und 17 Branchenverbände haben die Europäische Kommission formell um eine Verschiebung gebeten.

Die Kommission hat abgelehnt. Hier ist das verifizierte Bild, Stand Juli 2026.


Das Ergebnis: Der 12. August 2026 ist nicht verschoben

Klar und deutlich: Die Verordnung (EU) 2025/40 wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Dieses Datum hat sich nicht geändert.

Im Oktober 2025 stellte EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall die Position der Kommission schriftlich klar: Die neuen Pflichten - einschließlich der überarbeiteten Herstellerdefinition im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) - gelten wie geplant ab dem 12. August 2026. Die Kommission blieb standhaft, obwohl 17 große Branchenverbände in einem gemeinsamen Schreiben vor "ernsthaften praktischen Problemen" gewarnt hatten.

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Leitliniendokument zur Verordnung (EU) 2025/40 (Bekanntmachung C/2026/3084) im Amtsblatt der EU. Das Leitliniendokument - erstmals am 30. März 2026 zugänglich gemacht - klärt zentrale Definitionen, PFAS-Beschränkungen, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendungsbestimmungen. Wer sechs Wochen vor dem Anwendungsdatum Umsetzungsleitlinien veröffentlicht, bereitet keine Verschiebung vor.

star Important

Verified status as of 22 July 2026: The 12 August 2026 application date of Regulation (EU) 2025/40 is confirmed and has not been officially postponed. No legislative amendment, Council decision, or Commission proposal to delay the core application date has been adopted. Any claim to the contrary is unverified.


Mythos vs. Fakt

Mythos Fakt
"Die PPWR wird auf 2027 verschoben." Die Kommission hat dies im Oktober 2025 schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen. Der 12. August 2026 gilt.
"Die Sekundärgesetzgebung ist nicht fertig, also kann die Verordnung nicht gelten." Die Kernverordnung gilt unabhängig davon. Sekundärrechtsakte legen fest, wie bestimmte Anforderungen gemessen werden - nicht ob sie gelten.
"Es gibt eine Übergangsfrist für bestehende Bestände." Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht. Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, müssen konform sein.
"Die Kennzeichnungsregeln sind verzögert, also ist nichts dringend." Die harmonisierten Kennzeichnungs-Durchführungsrechtsakte werden nun für Q4 2026 erwartet - die Pflicht zur Erstellung einer Konformitätserklärung (DoC) gilt jedoch ab dem ersten Tag.
"Die Rezyklat-Ziele gelten erst ab 2030, wir haben also Zeit." Die DoC, Stoffbeschränkungen (PFAS, Schwermetalle) und Recyclingfähigkeitsbewertungen sind alle ab dem 12. August 2026 aktiv. Die 2030-Ziele erfordern jetzt Vorbereitung.

Was feststeht - und was noch definiert wird

Hier liegt die entscheidende Nuance. Die Verordnung selbst ist verbindlich. Was noch aussteht, ist die Sekundärgesetzgebung - delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die festlegen, wie bestimmte Anforderungen gemessen und gemeldet werden. Diese haben eigene, spätere Fristen, die im Verordnungstext verankert sind.

A clean split-panel diagram showing two columns: left column labeled 'Fixed - 12 August 2026' with icons for a document (Declaration of Conformity), a warning symbol (PFAS ban), and a checklist (substance restrictions); right column labeled 'Still Being Defined' with icons for a grade scale (recyclability A-E grades), a label (harmonized labelling pictograms), and a calculator (recycled content methodology). Professional, minimal, data-visualization style.

Ab dem 12. August 2026 festgelegt

  • Konformitätserklärung (DoC): Jede auf dem EU-Markt bereitgestellte Verpackungseinheit erfordert eine unterzeichnete DoC, die die Konformität mit den Artikeln 5-12 bestätigt. Ohne DoC kein Marktzugang. Die technische Dokumentation muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden (zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen).
  • PFAS-Beschränkungen für lebensmittelkontaktbezogene Verpackungen: Die PFAS-Konzentrationsgrenzwerte für lebensmittelkontaktbezogene Verpackungen - einzelne PFAS unter 25 ppb, PFAS gesamt unter 250 ppb - gelten ab dem 12. August 2026 ohne Übergangsfrist für bestehende Bestände.
  • Schwermetallgrenzwert: Der kombinierte Grenzwert von 100 ppm für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ab dem ersten Tag.
  • Verbotene Verpackungsformate: Bestimmte Einwegformate und unnötige Verpackungen sind vollständig verboten.
  • Wiederverwendbarkeitskriterien: Der Rahmen zur Bewertung der Wiederverwendbarkeit gilt ab 2026; Volumenquoten werden ab 2030 schrittweise eingeführt.

Noch in der Definition (mit späteren gesetzlichen Fristen)

  • Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen (A-E): Die Kommission muss delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Design-for-Recycling-Kriterien und Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen bis zum 1. Januar 2028 erlassen. Die klassenbasierten Marktzugangsanforderungen (nur A, B, C zulässig) gelten dann ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten dieser Rechtsakte - je nachdem, was später eintritt.
  • Harmonisierte Kennzeichnungs-Durchführungsrechtsakte: Ursprünglich für August 2026 erwartet, werden diese nun für Q4 2026 erwartet. Die verpflichtenden harmonisierten Kennzeichnungen selbst gelten frühestens ab August 2028.
  • Berechnungsmethodik für Rezyklat-Anteile: Durchführungs- und delegierte Rechtsakte zur Berechnungs- und Verifizierungsmethodik für Rezyklat-Anteile werden bis zum 31. Dezember 2026 erwartet.
  • EU-weites Herstellerregister: Geplant als Ersatz für nationale Systeme bis 2029; der Übergangspfad wird noch definiert.
  • EPR-Gebührenmodulation: Finanzielle Beiträge, die nach Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen gestaffelt sind, gelten 18 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte - nicht ab August 2026.
lightbulb Tip

The key distinction: Secondary legislation being delayed does not delay the core regulation. It means the detailed methodology for certain requirements arrives later — but the obligation to comply with the underlying requirement is already in force. Companies that wait for every delegated act to be finalized before starting data collection will not have enough time.


Warum Abwarten das eigentliche Geschäftsrisiko ist

Hier liegt das praktische Problem der "Abwarten und Beobachten"-Haltung: Verpackungs-Compliance hat lange physische Vorlaufzeiten, die keine regulatorische Verschiebung verkürzen kann.

Verpackungsredesign: Verpackungsredesigns und Lieferkettenänderungen erfordern typischerweise 12-24 Monate Vorlaufzeit. Wenn Ihre aktuelle Verpackung nach einer plausiblen Bewertungsmethodik unter Recyclingfähigkeitsklasse C liegt, müssen Sie den Redesign-Prozess jetzt starten - nicht erst, nachdem die delegierten Rechtsakte 2028 finalisiert sind.

Lieferantendatenerfassung: Die DoC ist nur so belastbar wie die Lieferantendaten dahinter. Die Erfassung von Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteilen und PFAS-Status bei einer großen Lieferantenbasis dauert Monate - insbesondere wenn Lieferanten selbst Rückstände aufzuarbeiten haben. PFAS-Tests in akkreditierten EU-Laboren haben derzeit Vorlaufzeiten von 8-14 Wochen, getrieben durch die Nachfrage aus mehreren parallel laufenden Regulierungsprogrammen.

DoC-Erstellung im großen Maßstab: Für Unternehmen mit Hunderten oder Tausenden von Verpackungs-SKUs ist die Erstellung prüfungssicherer DoCs keine Aufgabe für eine Woche. Sie erfordert strukturierte Daten, einen klaren Konformitätsbewertungsprozess und ein System, das die Dokumentation aktuell hält, sobald sich Materialien, Designs oder Lieferanten ändern.

Die Marktüberwachung ist ab dem ersten Tag aktiv. Nach dem 12. August 2026 können Marktüberwachungsbehörden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten jederzeit Dokumentation anfordern. Eine Übergangsfrist für nachträglich festgestellte Nichtkonformität gibt es nicht.

Die Unternehmen, die die "Verschiebungsgerüchte" als Grund für Verzögerungen genutzt haben, operieren jetzt am äußersten Rand der Machbarkeit.


Ihr PPWR-Bereitschaftscheck

Nutzen Sie dieses Tool, um zu bewerten, wo Ihr Unternehmen steht und welche Maßnahmen für Ihre Situation am dringendsten sind.


Was Packa-Kunden gerade tun

Packa wurde aus über 850 realen Verpackungsprojekten mit mehr als 300 Enterprise-Kunden entwickelt. Das Muster, das wir bei Teams sehen, die für den 12. August 2026 wirklich bereit sind, ist konsistent:

  1. Zentralisierte Verpackungsdaten - alle Spezifikationen, Materialien und Lieferantenzertifikate in einem prüfbaren System, nicht verteilt über PDFs und Excel-Dateien.
  2. Automatisierte DoC-Erstellung - Packa generiert Konformitätserklärungen direkt aus strukturierten Spezifikationsdaten und eliminiert so manuelle Zusammenstellung und Versionsfehler.
  3. Lieferantendaten-Workflows - strukturierte Anfragen an Verpackungslieferanten zu Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteilen und PFAS-Status, mit Nachverfolgung und automatisierten Erinnerungen.
  4. Recyclingfähigkeits-Mapping auf Portfolioebene - Identifikation, welche Verpackungsformate bei den 2030-Klassenanforderungen gefährdet sind, damit Redesign-Entscheidungen jetzt mit angemessener Vorlaufzeit getroffen werden können.

Teams, die nicht bereit sind, teilen ein anderes Muster: Sie haben auf eine Verschiebung gewartet, die nie kam.

Discuss your specific PPWR situation with a Packa expert — where you stand, what's urgent, and what a realistic path to compliance looks like for your portfolio.

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Häufig gestellte Fragen

help_outlineHas PPWR been officially postponed as of July 2026?expand_more

No. The 12 August 2026 application date of Regulation (EU) 2025/40 has not been officially postponed. The European Commission confirmed this position in writing in October 2025 and reinforced it by publishing formal implementation guidance in June 2026.

help_outlineSome delegated acts are delayed — does that mean I don't need to comply yet?expand_more

No. The core regulation applies from 12 August 2026 regardless of the status of secondary legislation. Delegated and implementing acts define the detailed methodology for certain requirements (e.g., recyclability grades, harmonized labelling pictograms) — but the underlying obligations are already in force. The Declaration of Conformity, PFAS restrictions, and substance limits all apply from day one.

help_outlineWhen will the harmonized labelling implementing acts be published?expand_more

The labelling implementing acts were originally expected by August 2026 but are now due Q4 2026 according to EUROPEN. The mandatory harmonized labels themselves apply from August 2028 at the earliest — but companies should begin tracking material composition data at SKU level now, as this data underpins both the DoC and future labelling requirements.

help_outlineWhen do recyclability performance grades (A–E) become mandatory?expand_more

The Commission must adopt the delegated acts establishing Design for Recycling criteria and recyclability performance grades by 1 January 2028. The grade-based market access requirements (only grades A, B, C permitted) then apply from 1 January 2030 or 24 months after those acts enter into force, whichever is later. However, packaging redesigns require 12–24 months of lead time, so planning must start now.

help_outlineIs there a grace period for packaging produced before 12 August 2026?expand_more

There is no general grace period. Packaging placed on the EU market after 12 August 2026 must comply with PPWR requirements. The Commission's guidance confirms there is no transitional period for exhaustion of stocks regarding PFAS-containing food-contact packaging produced before that date.

help_outlineHow long does it take to prepare a PPWR Declaration of Conformity?expand_more

It depends on the size of your packaging portfolio and the quality of your existing supplier data. For companies with hundreds of SKUs and incomplete supplier data, the process can take several months. PFAS testing at accredited EU laboratories currently has lead times of 8–14 weeks. Packa automates DoC generation from structured spec data, reducing this significantly.