Ab dem 12. August 2026 muss für jede Verpackungsart, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung zur neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR - Verordnung (EU) 2025/40) vorliegen.

Für Verpackungsingenieurinnen und -ingenieure sowie Qualitätsverantwortliche ist das weit mehr als ein zusätzliches Formaldokument: Die Konformitätserklärung wird zum zentralen Nachweis dafür, dass Ihr Verpackungsdesign - einschließlich "Design für Recycling" - die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erfüllt.

Dieser Beitrag erläutert:

  • die rechtliche Grundlage der PPWR-Konformitätserklärung
  • den verpflichtenden Inhalt nach Artikel 39 und Anhang VIII PPWR
  • Aufbewahrungsfristen (5-10 Jahre) für Unterlagen
  • ein praxisnahes, schrittweises Vorgehen zum Aufbau eines konformen Prozesses

Unsere Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Konformitätserklärung erfüllen.

1. Was ist die PPWR-Konformitätserklärung - und wer braucht sie?

Nach der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle müssen Hersteller für jede Verpackungsart eine Konformitätsbewertung durchführen und anschließend eine EU-Konformitätserklärung (DoC) erstellen.

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