1204_05 Green Claims Directive: Warum 'Öko' bald beweisbar sein muss - Packa

Green Claims Directive: Warum „Öko“ bald beweisbar sein muss

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1204_05 Green Claims Directive: Warum 'Öko' bald beweisbar sein muss

Kurzfassung: Vage Aussagen wie „umweltfreundliche Verpackung“, „CO₂-neutral“ oder „nachhaltig verpackt“ werden in der EU künftig nur noch zulässig sein, wenn sie eindeutig, nachprüfbar und datenbasiert belegt sind. Auch wenn die Green Claims Directive politisch ins Stocken geraten ist, verschärfen bestehende Regelwerke wie die EmpCo-Richtlinie und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) den Druck auf Unternehmen massiv. Für Sie bedeutet das: Ohne audit-sichere Verpackungsdaten und belastbare Nachweise steigt Ihr Greenwashing-Risiko – inklusive Bußgeldern, Vertriebsstopps und Reputationsschäden.

In diesem Beitrag zeigen wir, was hinter der Green Claims Directive steckt, warum „Nachhaltige Verpackung Compliance“ jetzt Chefsache ist und wie Sie mit digitalem Verpackungsmanagement Green Claims rechtssicher untermauern.


1. Green Claims Directive – was geplant war und was jetzt gilt

Die EU-Kommission hat 2023 einen Richtlinienentwurf zu sogenannten Green Claims vorgelegt. Ziel: Freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen sollten vergleichbar, verlässlich und überprüfbar werden. Hintergrund waren Studien, nach denen über die Hälfte der „grünen“ Aussagen vage oder unbelegt sind und viele Labels kaum kontrolliert werden.

Kernideen der Green Claims Directive waren u. a.:

  • Mindestanforderungen an Begründung und Kommunikation von Umweltbehauptungen

  • Pflicht, Aussagen mit wissenschaftlicher Evidenz und Lebenszyklus-Betrachtung zu untermauern

  • Vorabprüfung („ex-ante verification“) durch unabhängige, akkreditierte Stellen

  • Strengere Regeln für Umweltlabels (staatlich und privat)

Politisch ist der Prozess jedoch ins Stocken geraten: Im Juni 2025 hat die EU-Kommission angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen, falls bestimmte Ausweitungen (u. a. auf zahlreiche Kleinstunternehmen) nicht zurückgenommen werden. Die Verhandlungen wurden daraufhin ausgesetzt; eine Verabschiedung der Green Claims Directive ist derzeit ungewiss.

Wichtig: Das bedeutet kein Zurückdrehen beim Schutz vor Greenwashing. Die bereits verabschiedete „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo, Richtlinie (EU) 2024/825) stärkt den Verbraucherschutz mit klaren Verboten irreführender Umweltversprechen und gilt ab dem 27.09.2026.

Für Ihre Green Claims rund um Verpackungen sind die Anforderungen damit faktisch ähnlich hoch – auch ohne formell verabschiedete Green Claims Directive.


2. Kein Freifahrtschein: Warum Greenwashing-Risiken trotzdem steigen

Selbst ohne Green Claims Directive verschärft sich der Rechtsrahmen deutlich:

  • Die EmpCo-Richtlinie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie. Zukünftig werden u. a. bestimmte irreführende Umweltclaims ausdrücklich verboten, etwa pauschale „klimaneutral“-Werbung ohne belastbare Nachweise oder Kompensationsstrategien.

  • Nationale Behörden und Verbraucherschutzverbände erhalten einen klareren Prüfmaßstab – und nutzen ihn zunehmend aktiv. Parallel wächst der Druck durch NGOs und Sammelklagen.

  • Wer für Nachhaltige Verpackung Compliance zuständig ist, gerät damit in den Fokus: Jede Verpackungsaussage, jeder Onlineshop-Text und jedes Label kann rechtlich angegriffen werden, wenn die Belege fehlen.

Auch außerhalb der EU häufen sich Verbote von Werbekampagnen wegen unzureichend belegter Umweltversprechen – ein deutlicher Hinweis darauf, wohin sich die Praxis bewegt.

Fazit: Green Claims sind längst kein rein kommunikatives Thema mehr, sondern ein Compliance-Risiko, das direkt an Ihr Verpackungsdatenmanagement gekoppelt ist.


3. Speziell für Verpackungen: Wo Green Claims besonders heikel sind

Im Verpackungskontext sind Umweltversprechen allgegenwärtig. Typische Risikofälle, die wir in Projekten und im Webinar „Von Green Claims bis PPWR: Wie Sie Verpackungs-Compliance strukturiert und digital meistern“ sehen:

  • „100 % recycelbar“ – obwohl es weder eine anerkannte Recyclingfähigkeitsbewertung noch eine Betrachtung der Sortier- und Verwertungsrealität im Zielmarkt gibt.

  • „Nachhaltige Verpackung“ – ohne klare Definition, auf welche Kennzahlen (Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck, Materialreduktion etc.) sich das bezieht.

  • „Plastikfrei“ – obwohl in Etiketten, Barrierschichten oder Klebstoffen weiterhin Kunststoffe enthalten sind.

  • „CO₂-neutral verpackt“ – wenn lediglich Zertifikate eingekauft wurden, aber weder Bilanzierungsgrundlagen noch Kompensationsprojekte transparent dokumentiert sind.

Die Green-Claims-Diskussion und die EmpCo-Richtlinie zielen genau auf solche Fälle ab: Generische, pauschale Begriffe ohne klare, geprüfte Datengrundlage werden künftig kaum haltbar sein.

Für Verantwortliche in Einkauf, Verpackungstechnik, Nachhaltigkeit und Qualität bedeutet das:

Ohne strukturierte Verpackungsdaten, dokumentierte Methoden und zentral verfügbare Nachweise ist jede „Öko“-Aussage ein potenzielles Haftungsrisiko.


4. Was Green Claims künftig mindestens leisten müssen

Auch wenn Details je nach finaler Ausgestaltung variieren können, zeichnet sich ein Set von Kernanforderungen ab, an dem sich Unternehmen heute schon orientieren sollten:

  1. Wissenschaftliche Fundierung

    • Green Claims müssen auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden beruhen (z. B. Ökobilanzen, Recyclingfähigkeitsbewertungen nach etablierten Leitfäden).

    • Die betrachteten Umweltauswirkungen (Ressourcen, Klimawirkung, Abfall, Recycling etc.) müssen klar benannt sein.

  2. Lebenszyklus- und Systemperspektive

    • Aussagen dürfen nicht nur auf einen Teilaspekt (z. B. nur Materialart) fokussieren, wenn andere Lebenszyklusphasen die Umweltbilanz verschlechtern.
  3. Transparenz & Nachvollziehbarkeit

    • Methodik, Datenquellen, Annahmen und Systemgrenzen müssen dokumentiert und für Behörden zugänglich sein.

    • Verbraucher:innen sollen zumindest in vereinfachter Form verstehen können, worauf sich der Claim stützt.

  4. Vorabprüfung & Zertifikate

    • Viele Entwürfe sehen eine externe Verifizierung vor, bevor ein Umweltclaim genutzt werden darf.

    • Umweltlabels müssen von unabhängigen Stellen getragen oder anerkannt sein; reine Eigenlabels ohne robuste Governance geraten unter Druck.

  5. Aktualität & Review-Zyklen

    • Daten und Aussagen müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden (z. B. alle fünf Jahre oder bei Material- bzw. Prozessänderungen).

Genau an diesen Punkten scheitern viele Unternehmen heute nicht aus bösem Willen, sondern wegen Datenlücken, Excel-Chaos und fehlender Zuständigkeiten – zentrale Themen des genannten Packa-Webinars.


5. Learnings aus dem Packa-Webinar: Audit-sichere Dokumentation statt Greenwashing-Falle

Im Webinar „Von Green Claims bis PPWR: Wie Sie Verpackungs-Compliance strukturiert und digital meistern“ standen drei Herausforderungen im Mittelpunkt:

  • Steigende regulatorische Anforderungen durch PPWR, Green Claims und Digitalen Produktpass

  • Typische Risiken: fehlende Nachweise, Dokumentenchaos, Compliance-Lücken

  • Digitale Tools als Enabler für effiziente, audit-sichere Verpackungsprozesse

Aus Sicht von Packa sind für „Nachhaltige Verpackung Compliance“ vor allem folgende Prinzipien entscheidend:

  1. Alle Verpackungsdaten an einem Ort

    • Zentrale Plattform statt verstreuter Excel-Dateien, PDF-Spezifikationen und E-Mail-Historien

    • Einheitliche Datenstruktur für Materialien, Schichtaufbauten, Gewichte, Additive, Rezyklatanteile, Zertifikate etc.

  2. Klare Verantwortlichkeiten & Workflows

    • Wer pflegt welche Daten? Wer gibt Claims final frei?

    • Digitale Freigabeprozesse reduzieren das Risiko „unkontrollierter“ Umweltversprechen in Marketing oder Vertrieb.

  3. Audit-sichere Historie

    • Jede Änderung an Spezifikationen und Claims sollte versionssicher nachvollziehbar sein.

    • So können Sie bei Rückfragen von Behörden oder Kunden lückenlos nachweisen, auf welcher Datengrundlage eine Aussage getroffen wurde.

  4. Automatisierte Compliance-Checks

    • Eine Compliance-Engine kann Verpackungen automatisiert gegen PPWR-Vorgaben und interne Green-Claims-Kriterien prüfen und auf Risiken hinweisen.
  5. Datenlücken aktiv schließen

    • KI-gestützte Digitalisierung hilft, fehlende Datenpunkte zu identifizieren und strukturiert bei Lieferanten einzufordern – statt punktuell „hinterherzutelefonieren“.

6. Fünf praxisnahe Schritte, um Ihre Verpackungs-Green-Claims abzusichern

Wenn Sie Ihre aktuellen und künftigen Green Claims rund um Verpackungen auf ein solides Fundament stellen wollen, empfehlen sich folgende Schritte:

  1. Bestandsaufnahme Ihrer Claims

    • Listen Sie alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu Verpackungen auf (Verpackung, Produkt, Website, Kataloge, Marktplätze).

    • Ordnen Sie diese nach Risiko: pauschale Begriffe („nachhaltig“, „umweltfreundlich“) sind besonders kritisch.

  2. Daten-Mapping je Claim

    • Welche konkreten Verpackungsdaten und Nachweise stützen den Claim?

    • Wo fehlen Daten (z. B. genaue Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit im Zielmarkt, CO₂-Daten)?

  3. Methodik definieren und dokumentieren

    • Legen Sie unternehmensweit fest, nach welchen Standards und Methoden Sie z. B. Recyclingfähigkeit oder CO₂-Fußabdrücke bewerten.

    • Dokumentieren Sie diese Methodik zentral und stellen Sie sie internen Stakeholdern bereit.

  4. Digitale Plattform einführen oder erweitern

    • Bündeln Sie Spezifikationen, Zertifikate, Prüfberichte und Compliance-Informationen in einer digitalen, auditfähigen Verpackungsmanagement-Plattform.

    • Binden Sie Einkauf, Verpackungstechnik, Nachhaltigkeit/ESG und Qualität gemeinsam ein – Green Claims sind ein Teamthema.

  5. Governance & Schulung

    • Richten Sie klare Freigabeprozesse für neue Claims ein (inkl. juristischer und fachlicher Prüfung).

    • Schulen Sie Marketing, Produktmanagement und Vertrieb zu den neuen Spielregeln, damit keine unzulässigen Aussagen „durchrutschen“.

Wer diese Schritte heute angeht, reduziert nicht nur Greenwashing-Risiken, sondern gewinnt Transparenz, Effizienz und Geschwindigkeit bei künftigen Verpackungsprojekten.


7. Wie Packa Sie bei „Nachhaltige Verpackung Compliance“ unterstützt

Packa wurde genau für diese Herausforderungen entwickelt:

  • Zentralisierte Plattform für alle Verpackungsspezifikationen, Zertifikate und Lieferantendaten

  • Automatisierte Compliance-Engine für PPWR, Green Claims und weitere Vorgaben

  • KI-gestützte Digitalisierung von Spezifikationen mit systematischer Datenlückenanalyse

  • Audit-sichere Dokumentation und Nachvollziehbarkeit jeder Änderung

  • Transparente Nachhaltigkeits- und Recyclinganalysen, um Claims mit belastbaren Kennzahlen zu unterlegen

Damit schaffen Sie die Datengrundlage, um Umweltversprechen rund um Ihre Verpackungen substanziell, überprüfbar und regulatorisch zukunftssicher zu machen – ohne IT-Großprojekt und mit klar messbaren Effizienz- und Risikoreduktionsgewinnen.


FAQ: Green Claims & Verpackungs-Compliance

1. Gilt die Green Claims Directive überhaupt noch – lohnt sich Vorbereitung?

Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag ist derzeit politisch auf Eis und könnte zurückgezogen werden. Gleichzeitig tritt die EmpCo-Richtlinie Mitte 2026 in Anwendung und verschärft bereits heute den Maßstab gegen Greenwashing. Sich an den (strengen) Green-Claims-Anforderungen zu orientieren, ist daher eine sichere und zukunftsorientierte Strategie.

2. Welche Verpackungs-Claims sind besonders riskant?

Vor allem absolute oder pauschale Aussagen wie „100 % recycelbar“, „klimaneutral“, „plastikfrei“, „nachhaltig verpackt“ ohne klare Datengrundlage und definierte Methodik. Je einfacher und pauschaler die Aussage, desto höher der Begründungs- und Dokumentationsbedarf.

3. Reicht es, wenn mein Lieferant mir „nachhaltige“ Materialien bescheinigt?

Nein. Sie bleiben als Inverkehrbringer verantwortlich, Green Claims gegenüber Verbraucher:innen selbst zu prüfen und zu belegen. Lieferantendaten sind wichtig, müssen aber strukturiert, nachvollziehbar und im Zweifel behördlich vorzeigbar sein.

4. Wie schnell kann ich Greenwashing-Risiken im Verpackungsbereich reduzieren?

Erste Effekte sehen Unternehmen oft schon, wenn sie

  • alle bestehenden Claims erfassen,

  • die größten Datenlücken identifizieren

  • und die kritischen Aussagen vorerst entschärfen oder mit Zusatzinformationen versehen.

Mittelfristig führt an einer digitalen, audit-sicheren Verpackungsdatenbasis kein Weg vorbei – hier setzt Packa mit seiner Plattform an.


Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er soll Verantwortlichen in Einkauf, Verpackungstechnik, Nachhaltigkeit/ESG und Qualität eine praxisnahe Orientierung für den Aufbau belastbarer, digital gestützter Green-Claims-Prozesse im Verpackungsbereich geben.