Die PPWR-Konformitätserklärung wird ab dem 12. August 2026 für jeden Verpackungstyp, der in der EU in Verkehr gebracht wird, verpflichtend. Dieser umfassende Leitfaden liefert Verpackungsverantwortlichen alles, was sie benötigen, um konforme Dokumentation zu erstellen und kostspielige Regelverstöße zu vermeiden.
Was ist eine Konformitätserklärung nach PPWR?
Eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist die formale rechtliche Erklärung, dass Ihre Verpackung alle Anforderungen der PPWR erfüllt - und mit Ihrer Unterschrift übernimmt Ihr Unternehmen die volle rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des EU-Verpackungsrechts.
Nach der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) muss ab dem 12. August 2026 jeder in der EU in Verkehr gebrachte Verpackungstyp von einer EU-Konformitätserklärung begleitet werden. Dabei handelt es sich nicht einfach um ein weiteres Verwaltungsdokument - es ist die rechtliche Garantie Ihres Unternehmens, dass die Verpackung alle einschlägigen Anforderungen der Artikel 5-12 der PPWR erfüllt.
Die DoC unterscheidet sich deutlich von klassischen CE-Konformitätserklärungen. Während die CE-Kennzeichnung mehrere Produktkategorien abdeckt und häufig die Einbindung einer benannten Stelle erfordert, konzentrieren sich PPWR-Erklärungen ausschließlich auf Verpackungen und beruhen in der Regel auf Konformitätsbewertungsverfahren durch den Hersteller selbst.
Wesentliche Fristen:
- 11. Februar 2025: PPWR ist offiziell in Kraft getreten
- 12. August 2026: Konformitätserklärung ist für alle neuen Verpackungen verpflichtend
- 18-monatiges Vorbereitungsfenster: steht für die Umsetzung der Anforderungen zur Verfügung
Dieser Zeitplan erzeugt besonderen Handlungsdruck für Verpackungsverantwortliche, die Portfolios mit mehr als 1.000 Verpackungsartikeln betreuen. Jeder eindeutige Verpackungstyp benötigt eine eigene, spezifische Erklärung - die Vorbereitung für das gesamte Portfolio ist damit ein umfangreiches Projekt.
Wer muss PPWR-Konformitätserklärungen erstellen?
Verpackungshersteller (einschließlich Verarbeiter, die Handelsmarkenverpackungen produzieren) sind rechtlich verpflichtet, die Konformitätsbewertung durchzuführen und die DoC zu erstellen. Die Verantwortungskette erstreckt sich über die gesamte Lieferkette, mit klar definierten Pflichten für jeden Beteiligten.
Pflichten der Hersteller:
- Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für jeden Verpackungstyp
- Erstellung und Unterzeichnung der Konformitätserklärungen
- Führung und Pflege der technischen Dokumentation, welche die DoC untermauert
- Sicherstellung, dass die Verpackung alle Anforderungen der Artikel 5-12 der PPWR erfüllt, bevor sie in Verkehr gebracht wird
Pflichten von Importeuren und Händlern: Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass eine gültige DoC und eine vollständige technische Dokumentation vorliegen, bevor sie Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellen. Dies begründet eine Prüfpflicht - es reicht nicht aus, die Konformität stillschweigend vorauszusetzen, ohne dies durch Dokumente zu belegen.
Anforderungen an Markeninhaber: Markeninhaber, Abfüller und Einzelhändler benötigen Zugriff auf DoCs für ihr gesamtes Verpackungsportfolio, um PPWR-Konformität nachweisen zu können. Dafür sind transparente Dokumentationsketten vom Hersteller bis zur Bereitstellung auf dem Markt erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur Compliance: Alle Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen die zentralen Pflichten der PPWR einhalten - unabhängig von ihrer Größe. Die Verordnung sieht keine allgemeinen Ausnahmen für Kleinst- oder kleine Unternehmen vor. Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass für seine Verpackungen gültige DoCs existieren.
Unverzichtbare Inhalte jeder PPWR-Konformitätserklärung
Jede konforme DoC muss die in Anhang VIII der PPWR vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten - fehlt einer dieser Bestandteile, ist die Erklärung ungültig und schafft ein erhebliches Haftungsrisiko.
Auf Basis der regulatorischen Vorgaben muss Ihre Konformitätserklärung Folgendes enthalten:
Checkliste der wesentlichen DoC-Bestandteile:
- Eindeutige Erklärungsnummer, verknüpft mit internen Nachverfolgungssystemen, um vollständige Rückverfolgbarkeit von der Herstellung bis zur Bereitstellung auf dem Markt sicherzustellen
- Vollständige Herstellerangaben, inklusive Angaben zum EU-Bevollmächtigten, sofern es sich um einen Hersteller außerhalb der EU handelt
- Eindeutige Identifikation der Verpackung, mit ausreichend Details, um sie von ähnlichen Verpackungstypen im Portfolio zu unterscheiden
- Klare Konformitätserklärung, die auf die Anforderungen der Artikel 5-12 der PPWR Bezug nimmt und die Einhaltung ausdrücklich bestätigt
- Verweise auf die technische Dokumentation, inklusive Versionsstand, um sicherzustellen, dass die Unterlagen aktuell sind
- Angabe der angewandten Normen und Methoden für die Konformitätsbewertung, einschließlich der Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit
- Autorisierte Unterschrift, mit vollständigem Namen, Funktion und Ausstellungsdatum der zeichnungsberechtigten Person
Das System zur eindeutigen Identifikation verdient besondere Aufmerksamkeit bei Unternehmen mit umfangreichen Verpackungsportfolios. Jede Verpackungsvariante - einschließlich unterschiedlicher Größen, Materialien oder Designelemente - benötigt eine eigene Kennzeichnung, damit sie bei Audits oder Marktüberwachungen schnell gefunden werden kann.
Häufige Fehler bei der Identifikation, die Sie vermeiden sollten:
- Generische Produktbezeichnungen ohne klare technische Abgrenzung
- Unvollständige Materialangaben, die eine korrekte Einstufung nicht ermöglichen
- Fehlende Versionskennzeichnung, wodurch Änderungen im Design nicht nachvollziehbar sind
- Unzureichende Lieferantenidentifikation, die die Überprüfbarkeit der Lieferkette schwächt
Das Konformitätsbewertungsverfahren: Ihr Fahrplan Schritt für Schritt
Die Konformitätsbewertung muss abgeschlossen sein, bevor die DoC ausgestellt wird - diese systematische Prüfung belegt, dass Ihre Verpackung alle PPWR-Anforderungen erfüllt, und bildet die technische Grundlage Ihrer Erklärung.
Schritt-für-Schritt-Ablauf der Konformitätsbewertung:
- Vollständige Erfassung aller Verpackungstypen, einschließlich Verkaufs-, Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, anhand klarer Kriterien, die zwischen eigenständigen Verpackungsdesigns unterscheiden
- Einholung umfassender Materialspezifikationen von allen Lieferanten, einschließlich Schichten, Beschichtungen, Klebstoffen und sämtlichen Komponenten, gestützt durch vollständige Sicherheitsdatenblätter zu den verwendeten Materialien
- Überprüfung der Stoffkonformität mittels Prüfungen oder Lieferantenerklärungen bezüglich Schwermetallen, beschränkten Stoffen und chemischen Zusammensetzungsanforderungen
- Bewertung der Recyclingfähigkeit, orientiert an Leitlinien für zirkuläres Verpackungsdesign oder gleichwertigen, für die PPWR anerkannten Methoden
- Dokumentation der Minimierungskonformität, etwa zur Gewichtsoptimierung, Volumeneffizienz und insbesondere zur Einhaltung der Vorgabe von maximal 40 % Leervolumen bei E-Commerce-Verpackungen
- Zusammenstellung einer technischen Dokumentationsakte, mit vollständiger Rückverfolgbarkeit zu Ausgangsmaterialien, Lieferantenerklärungen und Prüfberichten
- Interne Überprüfung durch Rechtsabteilung, Technik und Qualitätssicherung vor der Unterzeichnung durch die zeichnungsberechtigte Person
- Einrichtung von Versions- und Änderungsprozessen, um sicherzustellen, dass die Dokumentation bei jeder Änderung des Verpackungsdesigns aktualisiert wird
In der Praxis zeigt sich dabei häufig, dass 30-70 % der Daten in bestehenden Verpackungsdatenbanken fehlen. Das verdeutlicht, warum eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist, um die Fristen im August 2026 einzuhalten.
Kritische Prüffelder der Konformitätsbewertung:
- Überprüfung der Materialzusammensetzung, um korrekte Berechnungen der Recyclingfähigkeit zu ermöglichen
- Lieferkettendokumentation, die belegt, dass alle Komponenten die Stoffbeschränkungen der PPWR einhalten
- Validierung des Designs, insbesondere in Bezug auf Minimierungs- und Wiederverwendungsanforderungen
- Prüfung von E-Commerce-Verpackungen, speziell zur Einhaltung der Vorgabe von höchstens 40 % Leervolumen, soweit anwendbar
Technische Dokumentation als Grundlage Ihrer DoC
Ihre Konformitätserklärung entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie durch eine umfassende technische Dokumentation gestützt wird - unvollständige technische Akten schaffen Compliance-Lücken und erhöhen das Risiko bei Audits.
Die technische Dokumentation muss es den Behörden ermöglichen, die Konformität zu beurteilen, und bestimmte Nachweisarten enthalten:
Erforderliche Dokumentationstypen:
- Vollständige Materialspezifikationen, einschließlich technischer Datenblätter für alle Verpackungskomponenten, Schichten und Zusatzstoffe
- Lieferantenerklärungen und -zertifikate, die bestätigen, dass die eingesetzten Rohstoffe die Stoffbeschränkungen der PPWR einhalten
- Prüfberichte und Analyseergebnisse, die die Bewertung der Recyclingfähigkeit anhand anerkannter Methoden dokumentieren
- Konstruktions- und Designdokumentation, die die Einhaltung von Anforderungen an Minimierung, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit belegt
- Nachweise zur Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, die eine Verfolgung von den Rohstoffen bis zur fertigen Verpackung ermöglichen
Anforderungen an Prüfberichte: Prüfberichte müssen auf Methoden basieren, die für Zwecke der PPWR-Konformität anerkannt sind. Leitlinien für zirkuläres Verpackungsdesign dienen als Referenzrahmen für die Bewertung der Recyclingfähigkeit und ersetzen für PPWR-Zwecke ältere Methoden, die bisher unter anderem von Brancheninitiativen verwendet wurden.
Anforderungen an Lieferanteninformationen: Die Lieferantendokumentation muss vollständige Angaben zur Materialzusammensetzung enthalten, einschließlich Zusatzstoffen, Beschichtungen und Verarbeitungshilfsmitteln. Allgemeine Materialkategorien reichen nicht aus - es sind konkrete Stoffidentifikationen und Konzentrationsangaben erforderlich, um die Konformität zuverlässig bewerten zu können.
Aufbewahrungsfristen:
- Einwegverpackungen: Technische Dokumentation und DoC sind mindestens 5 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren
- Wiederverwendbare Verpackungen: Dokumentation ist 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren
Diese Aufbewahrungsfristen führen bei Unternehmen mit umfangreichen Verpackungsportfolios zu einem erheblichen Bedarf an Datenmanagement. Zentrale digitale Systeme sind daher unerlässlich, um die dauerhafte Einhaltung sicherzustellen.
Häufige Fallstricke und wie Sie Compliance-Fehler vermeiden
Rund 70 % der Verpackungsportfolios enthalten unvollständige Daten, die die Erstellung der DoC erheblich erschweren - wer diese Lücken frühzeitig identifiziert und schließt, verhindert kurzfristige Krisen und mögliche Sanktionen.
Unvollständige Verpackungsinventare: Viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität ihres Portfolios und übersehen Varianten wie saisonale Verpackungen, regionale Anpassungen oder Verpackungen von Lohnverpackern. Erstellen Sie umfassende Inventare, die sämtliche Verpackungen erfassen, mit denen Ihr Unternehmen arbeitet - unabhängig davon, wo sie hergestellt werden oder wie häufig sie eingesetzt werden.
Fehlende Lieferantendokumentation: Die Zurückhaltung mancher Lieferanten, detaillierte Materialspezifikationen offenzulegen, führt zu erheblichen Lücken in der Compliance. Etablieren Sie frühzeitig klare Kommunikationsprozesse mit Lieferanten und machen Sie deutlich, dass die PPWR ein bisher beispielloses Maß an Dokumentation erfordert - deutlich über frühere Verpackungsvorschriften hinaus.
Unzureichende technische Akten: Allgemeine Materialbeschreibungen und unvollständige Zusammensetzungsdaten reichen für die PPWR-Konformität nicht aus. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen so konkret sind, dass Behörden jede in der DoC getroffene Konformitätsaussage nachvollziehen und überprüfen können.
Schwaches Versionsmanagement: Änderungen an Verpackungen ohne entsprechende Aktualisierung der Dokumentation bergen ein hohes Risiko. Implementieren Sie klare Änderungsprozesse, die jede Designänderung mit einer Aktualisierung der Dokumente und gegebenenfalls einer überarbeiteten DoC verknüpfen.
Sprach- und Übersetzungsanforderungen: Auch wenn DoCs in jeder Amtssprache der EU erstellt werden können, ist es in der Praxis sinnvoll, sie in Sprachen zu verfassen, die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden verstanden werden, um die Kommunikation bei Kontrollen zu erleichtern.
Digitale Managementlösungen für PPWR-Compliance
Automatisiertes Verpackungsdatenmanagement kann den Aufwand zur Erstellung der DoC um 60-80 % reduzieren, bei gleichzeitig vollständigerer Abdeckung der Compliance über große Verpackungsportfolios hinweg.
Vorteile automatisierter Datenerfassung: Digitale Plattformen ersetzen ineffiziente manuelle Datensammlungen, indem sie direkt mit Lieferantensystemen verbunden werden und Informationen automatisch gemäß PPWR-Anforderungen strukturieren. Dies ist besonders wertvoll für Unternehmen, die mehr als 1.000 Verpackungsartikel verwalten.
Zentralisierte Dokumentationssysteme: Cloudbasierte Systeme bieten einen zentralen Zugriffspunkt für interne Teams und externe Prüfer. Die Zentralisierung verhindert Dateninkonsistenzen zwischen Abteilungen und stellt ein einheitliches Versionsmanagement in komplexen Verpackungsportfolios sicher.
Versionskontrolle und Prüfpfade: Digitale Systeme erfassen Änderungen an Dokumenten automatisch und erzeugen detaillierte Audit-Trails, die die Compliance-Historie und die Gründe für Anpassungen dokumentieren. Diese Nachverfolgbarkeit ist bei behördlichen Inspektionen oder Marktüberwachungen von großem Vorteil.
Integration in bestehende ERP-Systeme: Moderne Compliance-Plattformen lassen sich in vorhandene ERP-Landschaften integrieren, ohne dass eine vollständige Datenmigration erforderlich ist. Unternehmen können so auf vorhandenen Verpackungsdaten aufbauen und gleichzeitig spezifische PPWR-Compliance-Ebenen ergänzen.
Unternehmen, die auf ein umfassendes digitales Verpackungsmanagement umsteigen, berichten von Kosteneinsparungen von 20-40 %, insbesondere durch Standardisierungspotenziale, die im Zuge der Datenkonsolidierung sichtbar werden.
Vorbereitung auf Marktüberwachung und Audits
Auditfähige Dokumentation verhindert Betriebsunterbrechungen bei behördlichen Kontrollen - eine proaktive Vorbereitung signalisiert Ihr ernsthaftes Compliance-Engagement und verkürzt in der Regel Umfang und Dauer von Inspektionen.
Anforderungen an die Aufbewahrung der Dokumentation: Halten Sie DoCs und die zugehörige technische Dokumentation für die vorgeschriebenen Zeiträume vor:
- 5 Jahre für Einwegverpackungen nach deren Inverkehrbringen
- 10 Jahre für wiederverwendbare Verpackungen nach deren Inverkehrbringen
Checklisten zur Auditvorbereitung:
- Vollständiges Verzeichnis aller DoCs mit Systemen, die die schnelle Zuordnung der Erklärung zu jedem Verpackungstyp ermöglichen
- Technische Dokumentationsakten, nach Verpackungskategorien strukturiert und mit klarer Versionskennzeichnung
- Lieferantenkontakte und Kommunikationsnachweise, die eine laufende Überprüfung der Konformität dokumentieren
- Interne Compliance-Prüfprotokolle, die ein systematisches Konformitätsbewertungsverfahren belegen
- Schulungsnachweise der Mitarbeitenden, die die Kompetenz des Teams in Bezug auf PPWR-Anforderungen dokumentieren
Prozesse für den Umgang mit Marktüberwachung: Legen Sie klare Abläufe fest, um auf Behördenanfragen zu reagieren, einschließlich benannter Ansprechpartner, definierten Zugriffsverfahren auf Dokumente und abgestimmten Kommunikationswegen. Schnelle, professionelle Reaktionen signalisieren ein hohes Compliance-Niveau und können die Intensität von Kontrollen verringern.
Laufendes Compliance-Monitoring: Regelmäßige interne Audits helfen, Lücken zu identifizieren, bevor Behörden dies tun. Vierteljährliche Überprüfungen von Verpackungsänderungen, Lieferantenupdates und regulatorischen Entwicklungen unterstützen die dauerhafte Konformität.
Schulungsanforderungen für Mitarbeitende: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Teammitglieder die Pflichten rund um die DoC, die Anforderungen an die technische Dokumentation und die internen Reaktionsprozesse auf behördliche Anfragen kennen. Regelmäßige Schulungsupdates sind entscheidend, da sich die praktische Umsetzung der PPWR weiterentwickelt.


