Stellen Sie sich vor: Ihr Nachhaltigkeitsbericht ist fertig, der Wirtschaftsprüfer prüft ihn - und dann fehlen ausgerechnet die PFAS-Daten für Ihre Verpackungen. Was folgt: Rückfragen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall ein nicht-testierfähiger Bericht. Genau das droht FMCG-Unternehmen, die PPWR-Compliance und CSRD-Reporting bisher als getrennte Aufgaben behandeln.

Ab dem 12. August 2026 gelten sowohl das PPWR-PFAS-Verbot als auch die weiterentwickelten CSRD-Berichtspflichten - und beide verlangen exakt dieselbe Datenbasis. Wer jetzt strukturiert seine Verpackungsdaten aufbaut, löst beide Anforderungen mit einem einzigen, durchgängigen Prozess.

Dieser Leitfaden zeigt, welche PFAS-Daten Sie für einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht benötigen, wie Sie die Schnittstelle zur PPWR nutzen und wie digitales Verpackungsmanagement den Aufwand deutlich reduziert.

Warum PFAS im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht auftauchen

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet betroffene Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu strukturieren. Insgesamt 12 ESRS-Standards1Insgesamt 12 ESRS-Standards decken Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab - einer davon ist für Verpackungsverantwortliche besonders relevant.

ESRS E2 regelt die Berichterstattung zu Umweltverschmutzung - insbesondere zur Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie zu besorgniserregenden Stoffen. Genau hier kommen PFAS ins Spiel: Als per- und polyfluorierte Alkylverbindungen gelten sie als besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern, SoC) und unterliegen damit der Offenlegungspflicht ESRS E2-5.

Die Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über Produktion, Verwendung, Vertrieb, Vermarktung und Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen vor - in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen.

Für FMCG-Unternehmen bedeutet das konkret: Wenn Sie Verpackungen mit PFAS-haltigen Materialien einsetzen oder eingesetzt haben, berichten Sie im Nachhaltigkeitsbericht transparent darüber - Mengen, Risiken, Maßnahmen und Ziele inklusive.

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die CSRD folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Wie beim Klimawandel ist auch bei der Umweltverschmutzung die Prüfung der doppelten Wesentlichkeit maßgeblich. Unternehmen müssen feststellen, ob ihr Geschäftsbetrieb eine signifikante Verschmutzung verursacht oder ob sie Risiken ausgesetzt sind, die mit einer solchen Verschmutzung verbunden sind.

Für FMCG-Unternehmen mit Lebensmittelkontaktverpackungen ist eine Wesentlichkeit von PFAS unter ESRS E2 naheliegend - sowohl aus Impact-Sicht (Schadstoffeintrag in die Umwelt) als auch aus finanzieller Sicht (Marktausschlussrisiken durch das PPWR-Verbot ab August 2026).

Gleichzeitig gilt: Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen, wie sie bestimmte ESG-Daten erhoben haben und wie ESRS-KPIs zustande kamen. Nachhaltigkeitskennzahlen stehen damit auf Augenhöhe mit anderen berichtspflichtigen Informationen aus der Finanzberichterstattung.

Die Schnittstelle: PPWR-PFAS-Daten direkt für ESRS E2 nutzen

Hier liegt die größte Effizienzchance für Verpackungsverantwortliche: Die Daten, die Sie für die PPWR-Konformitätserklärung benötigen, sind nahezu identisch mit denen, die Ihr ESRS E2-Reporting belegen. Sie erheben diese Informationen nicht zweimal - wenn Sie die richtige Datenstruktur aufbauen.

Was die PPWR für PFAS fordert

Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen keine PFAS mehr in einer Konzentration von 25 ppb (einzelne PFAS), 250 ppb (Summe PFAS) oder 50 ppm (Gesamtfluorgehalt inkl. polymere PFAS) enthalten. Laut dem EU-Leitfaden gibt es keine Übergangsfrist zum Aufbrauchen bestehender Lager. Jede Verpackung mit einem PFAS-Gesamtgehalt über 50 Milligramm pro Kilogramm darf nach dem Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht werden - selbst wenn sie vorher produziert wurde.

Die EU-Kommission empfiehlt ein dreistufiges Prüfprotokoll2dreistufiges Prüfprotokoll: Zunächst die Gesamtfluor-Quantifizierung (Total Fluorine). Liegt der gemessene TF-Wert unter 50 mg/kg, gilt die Probe als vollständig konform - nicht nur in Bezug auf den 50-ppm-Grenzwert, sondern automatisch auch für die komplexeren Prüfschritte 2 und 3. Weitere Tests erübrigen sich in diesem Fall.

Was ESRS E2 darüber hinaus fordert

Unternehmen berichten nach bestimmten EU-Regularien über Schadstoffe, die sie durch eigene Tätigkeiten emittiert haben, sowie über erzeugtes oder verwendetes Mikroplastik. Zusätzlich legen sie Informationen über Produktion, Verwendung, Vertrieb, Vermarktung und Import/Export von (besonders) besorgniserregenden Stoffen in Gemischen oder Erzeugnissen offen.

Für Verpackungsverantwortliche bedeutet das: Sie brauchen nicht nur die Screeningwerte (PPWR), sondern auch strukturierte Daten darüber, in welchen Produkten, auf welchen Märkten und in welchen Mengen PFAS eingesetzt wurden - oder durch Substitution eliminiert wurden.

CSRD-Berichtspflichten mit Verpackungs-/PFAS-Relevanz: ESRS-Übersicht
ESRS-StandardThemaRelevanz für Verpackung/PFASDatenbedarf
ESRS E2UmweltverschmutzungHoch - PFAS als besorgniserregende Stoffe (SoC/SVHC), EmissionsoffenlegungStoff-Inventar, PFAS-Screening-Ergebnisse, Mengenangaben je Produkt
ESRS E5Ressourcennutzung & KreislaufwirtschaftHoch - Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, MaterialeffizienzRecyclingquoten, Materialzusammensetzung, Verpackungsgewichte
ESRS E1KlimawandelMittel - CO₂-Fußabdruck von Verpackungsmaterialien (Scope 3)Materialmengen, Lieferantendaten, Transport
ESRS E4Biodiversität & ÖkosystemeMittel - Schadstoffeintrag durch Verpackungschemikalien in ÖkosystemeChemikalien-Inventar, Entsorgungswege
ESRS G1UnternehmensführungMittel - Lieferanten-Due-Diligence zu Chemikalien-ComplianceLieferantenzertifikate, Konformitätserklärungen

Die kritische Datenlücke: Warum viele Unternehmen jetzt ins Hintertreffen geraten

Die Realität in den meisten FMCG-Unternehmen: Verpackungsdaten liegen fragmentiert in Excel-Listen, PDF-Lieferantendokumenten und ERP-Exporten. Eine zentrale, strukturierte Datenbank für Substanzinformationen fehlt häufig.

Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Bei einer strukturierten Bestandsaufnahme von Verpackungsportfolios fehlen typischerweise 30 bis 70 % der relevanten Substanz- und Materialdaten, die ein ESRS E2-konformes Reporting erfordert. Das ist keine Seltenheit - es ist die Normalität.

Drei typische Datenlücken, die das CSRD-Reporting blockieren:

  • Fehlende Substanzinformationen: Für viele Verpackungskomponenten liegen keine strukturierten Angaben zu Chemikalien, Beschichtungen oder Additiven vor.
  • Unvollständige Lieferantendokumentation: PFAS-Screeningdaten sind nicht lieferantenübergreifend konsolidiert oder nicht auf Artikelebene zuordenbar.
  • Fehlende Mengendaten: Für ESRS E2 geben Sie Mengen besorgniserregender Stoffe in geeigneten Einheiten an (z. B. Tonnen oder Kilogramm) - dafür brauchen Sie Verpackungsgewichte, Materialanteile und Absatzvolumina je Verpackungsart.

Konsequenz: Wer diese Daten jetzt nicht strukturiert erfasst, kann weder das PPWR-PFAS-Verbot sauber nachweisen noch einen prüfbaren CSRD-Bericht erstellen.

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CSRD-Omnibus-Update (Stand April 2026): Die EU-Kommission hat im Rahmen des Omnibus-Vorschlags Vereinfachungen bei den ESRS-Berichtspflichten angekündigt. Für FMCG-Unternehmen bleibt die Pflicht zur Berichterstattung über besorgniserregende Stoffe (inkl. PFAS) unter ESRS E2 jedoch grundsätzlich bestehen. Der finale überarbeitete Standard soll bis Mitte 2026 verabschiedet werden. Beginnen Sie jetzt mit dem Aufbau Ihrer Datenbasis - so sind Sie für jede Version der Anforderungen gut vorbereitet.

Ihr 6-Schritte-Plan: PFAS-Daten CSRD-konform aufbereiten

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Schritt 1: PFAS-Bestandsaufnahme im Verpackungsportfolio

Erfassen Sie alle Verpackungsarten und -materialien, die potenziell PFAS enthalten könnten - insbesondere Lebensmittelkontaktverpackungen aus Papier, Pappe, Kunststofffolien und Beschichtungen. Identifizieren Sie Datenlücken je Artikel und Lieferant.

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Schritt 2: PFAS-Screening-Daten von Lieferanten einholen

Fordern Sie strukturiert Prüfnachweise (Messprotokolle, Zertifikate) bei Lieferanten an. Dokumentieren Sie Screening-Ergebnisse nach dem dreistufigen PPWR-Prüfprotokoll (Gesamtfluor -> Pyrolyse-GC/MS -> TOP-Analyse) und laden Sie Nachweise zentral hoch.

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Schritt 3: Wesentlichkeitsanalyse für ESRS E2 durchführen

Bewerten Sie, ob PFAS und andere besorgniserregende Stoffe in Ihrem Verpackungsportfolio als wesentlich im Sinne der doppelten Wesentlichkeit (CSRD) einzustufen sind. Dokumentieren Sie die Bewertungsgrundlagen und Einstufungsentscheidungen nachvollziehbar.

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Schritt 4: Datenstruktur für ESRS-konforme Berichterstattung aufbauen

Strukturieren Sie Ihre PFAS-Daten nach ESRS E2-5-Anforderungen: Stoff-Inventar, verwendete Mengen je Produkt/Markt, Risikoeinstufungen, Maßnahmen zur Substitution und Zielvorgaben. Stellen Sie sicher, dass alle Datenpunkte auditfähig und nachverfolgbar sind.

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Schritt 5: Automatisiertes Compliance-Reporting einrichten

Nutzen Sie eine zentrale Verpackungsmanagement-Plattform, um PFAS-Daten automatisiert zu konsolidieren, Berichte für ESRS E2, PPWR und REACH zu generieren und Datenlücken in Echtzeit zu erkennen. So bleibt Ihr Nachhaltigkeitsbericht jederzeit aktuell und prüfbereit.

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Schritt 6: Externe Prüfung und Audit-Dokumentation vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass alle PFAS-relevanten Nachweise (Messprotokolle, Lieferantenerklärungen, Screeningdaten) revisionssicher archiviert sind. Nach CSRD unterliegt der Nachhaltigkeitsbericht einer externen Prüfpflicht - Ihre Dokumentation muss diese Anforderung erfüllen.

So prüfen Sie Ihre aktuelle PFAS-CSRD-Readiness

Nutzen Sie diesen interaktiven Self-Check, um Ihren aktuellen Bereitschaftsgrad zu bewerten:

Welche Datenstruktur Ihr ESRS E2-Bericht zu PFAS braucht

Ein ESRS E2-konformer Nachhaltigkeitsbericht zu besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen erfordert folgende Datenpunkte:

Quantitative Angaben:

  • Gesamtmenge PFAS-haltiger Verpackungsmaterialien (in kg oder Tonnen pro Berichtsjahr)
  • Anzahl der Verpackungsartikel, die unter das PPWR-PFAS-Verbot fallen
  • Anteil der Verpackungen, für die PFAS-Screeningnachweise vorliegen

Qualitative Angaben:

  • Beschreibung Ihrer Richtlinie zur Verwendung besorgniserregender Stoffe
  • Wesentlichkeitsbewertung und Begründung (ESRS E2-2)
  • Maßnahmen zur PFAS-Substitution und deren Status
  • Quantitative Ziele (z. B. "PFAS-freie Lebensmittelverpackungen bis August 2026")
  • Beschreibung des Risikomonitorings entlang der Lieferkette

Für die externe Prüfung: Nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsangaben unterliegen ebenfalls einer externen Prüfpflicht. Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen, wie sie ESG-Daten erhoben haben und wie ESRS-KPIs zustande kamen. Dokumentieren Sie daher für jeden Datenpunkt Erhebungsmethode, Datenquelle und etwaige Schätzannahmen.

ESRS E5 nicht vergessen: Recyclingfähigkeit und Kreislaufwirtschaft

Neben ESRS E2 ist für Verpackungsverantwortliche auch ESRS E5 (Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft) relevant: ESRS E5 enthält Berichtsanforderungen zu Ressourcennutzung und Circular Economy - insbesondere zu Materialien und deren zirkulärer Verwendung, Produkten des Unternehmens und zirkulären Verwendungsmöglichkeiten sowie Abfällen.

Recyclingfähigkeitsquoten, Rezyklatanteile und Verpackungsabfallmengen - auch diese Daten müssen Sie für einen vollständigen ESG-Bericht im Griff haben. Weitere Informationen zu PPWR-Updates und Recyclingfähigkeitsanforderungen finden Sie in unserem Blog.

Digitales Verpackungsmanagement als Fundament für CSRD-konformes ESG-Reporting

Manuelles Zusammentragen von PFAS-Daten aus verschiedenen Quellen ist fehleranfällig, zeitintensiv und nicht skalierbar - besonders bei Hunderten oder Tausenden von Verpackungsartikeln. Die Lösung: eine zentrale Verpackungsmanagement-Plattform, die PPWR-Compliance und CSRD-Reporting aus einer Datenbasis bedient.

Die Packa-Software unterstützt Verpackungsverantwortliche auf mehreren Ebenen:

Zentrale Datenbasis für alle Verpackungsartikel:

  • KI-gestützte Digitalisierung von Verpackungsspezifikationen aus Excel, PDF, CSV und ERP-Exporten
  • Strukturierte Erfassung von Materialzusammensetzungen, Chemikalieninformationen und Lieferantendaten auf Artikelebene
  • Automatische Identifikation von Datenlücken - typischerweise 30-70 % fehlende Daten werden so sichtbar

Automatisierte Compliance-Prüfung:

  • Automatischer Abgleich von PFAS-Werten gegen PPWR-Grenzwerte (25 ppb, 250 ppb, 50 ppm)
  • Dokumentation aller Prüfergebnisse in auditfähiger Form
  • Strukturierte Lieferantenkommunikation zur Einholung fehlender Nachweise

CSRD-ready Reporting:

  • Konsolidierung von Substanz- und Mengendaten für ESRS E2-5
  • Auditfähige Dokumentation aller Datenquellen, Prüfmethoden und Zeitstempel
  • Berichte, die sowohl für PPWR-Konformitätserklärungen als auch für ESG-Nachhaltigkeitsberichte verwendbar sind

Die zeitliche Herausforderung: CSRD und PPWR laufen parallel

Die CSRD sieht eine gestaffelte Einführung der neuen Berichtspflichten vor. Für Unternehmen mit bereits bestehender Reportingpflicht durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) gilt die Anwendung für den Geschäftsbericht mit Publikation im Jahr 2025. Welle 2 und 3: Die CSRD-Anwendung für weitere große Unternehmen und KMU wurde um zwei Jahre verschoben - Welle 2 (große Unternehmen) betrifft das Berichtsjahr 2027 mit erster Publikation 2028; Welle 3 (börsennotierte KMU) das Berichtsjahr 2028 mit erster Publikation 2029.

Das bedeutet: Für viele mittelständische FMCG-Unternehmen läuft die CSRD-Berichtspflicht parallel zur PPWR-Einführung an. Wer seinen Aufbau einer PFAS-konformen Datenbasis jetzt beginnt, bereitet sich gleichzeitig auf PPWR (August 2026) und die kommenden CSRD-Berichtsjahre vor.

Ihr Handlungsrahmen als Verpackungsverantwortlicher:

  1. Jetzt: Bestandsaufnahme aller Verpackungsartikel und Identifikation von Datenlücken zu Substanzinformationen
  2. Bis August 2026: PFAS-Screeningdaten vollständig erheben und PPWR-Konformitätserklärungen erstellen
  3. Laufend: Datenbasis für ESRS E2-5 und ESRS E5 pflegen und für kommende Berichtsjahre aktuell halten

Einen detaillierten Blick auf PFAS-Compliance-Strategien für FMCG-Unternehmen sowie auf die Lieferantenkommunikation für PFAS-Daten 2026 finden Sie in unseren Fachbeiträgen.

Fazit: Doppelter Nutzen aus einer strukturierten Datenbasis

PFAS in Verpackungen ist kein Einzelthema mehr - es ist der Schnittpunkt zwischen regulatorischer Produktpflicht (PPWR), ESG-Reporting (CSRD/ESRS E2) und langfristiger Lieferantenverantwortung. Unternehmen, die jetzt in eine strukturierte, digitale Verpackungsdatenbasis investieren, lösen beide Anforderungen mit einem Prozess und schaffen gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Regulierungsanforderungen.

Prüfen Sie heute: Welche Ihrer Verpackungsartikel sind PFAS-relevant? Für welche fehlen noch Screeningdaten? Und: Wie viel Prozent Ihrer Substanzdaten liegen bereits in einem Format vor, das einer externen Prüfung standhält?

Die Antworten auf diese Fragen bestimmen, ob Ihr nächster Nachhaltigkeitsbericht compliance-konform ist - oder nicht.

help_outlineMüssen FMCG-Unternehmen PFAS zwingend im CSRD-Nachhaltigkeitsbericht ausweisen?expand_more

Nicht automatisch - die CSRD folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. PFAS müssen berichtet werden, wenn sie als wesentlich eingestuft werden, d.h. wenn Ihr Unternehmen PFAS in Verpackungen einsetzt oder von deren regulatorischen Verboten finanziell oder reputationsmäßig betroffen ist. Für die meisten FMCG-Unternehmen mit Lebensmittelkontaktverpackungen ist eine Wesentlichkeit unter ESRS E2 naheliegend. Prüfen Sie dies im Rahmen Ihrer Wesentlichkeitsanalyse.

help_outlineWelche PFAS-Grenzwerte gelten ab August 2026 für Lebensmittelverpackungen?expand_more

Die PPWR legt ab dem 12. August 2026 folgende Grenzwerte fest: 25 ppb für einzelne PFAS-Substanzen, 250 ppb als Summe aller PFAS, und 50 ppm (50 mg/kg) als Gesamtfluorgehalt inklusive polymerer PFAS. Letzterer Grenzwert gilt als Screening-Schwellenwert: Verpackungen, die diesen Wert unterschreiten, gelten als konform - ohne aufwändigere Folgeanalysen.

help_outlineWas ist der Unterschied zwischen PPWR-Compliance und CSRD-Reporting für PFAS?expand_more

Die PPWR ist eine produktbezogene Regulierung: Sie verbietet PFAS über bestimmten Grenzwerten in Lebensmittelkontaktverpackungen und erfordert einen Konformitätsnachweis. Das CSRD-Reporting ist eine unternehmensbezogene Berichtspflicht: Es geht darum, die Verwendung besorgniserregender Stoffe (inkl. PFAS) im Unternehmen transparent zu machen, Risiken zu bewerten und Maßnahmen zu dokumentieren. Beide erfordern die gleiche Datenbasis - gut strukturierte PFAS-Daten aus dem Verpackungsmanagement.

help_outlineWann greift die CSRD-Berichtspflicht für mein Unternehmen?expand_more

Die CSRD wird schrittweise eingeführt. Unternehmen, die bereits nach NFRD berichten mussten (sehr große börsennotierte Unternehmen), starteten mit dem Berichtsjahr 2024. Andere große Unternehmen folgen ab Berichtsjahr 2025/2026, börsennotierte KMU ab 2028/2029 (jeweils mit Publication im Folgejahr). Aufgrund des Omnibus-Vorschlags wurden einige Fristen verschoben. Prüfen Sie Ihre Einstufung anhand der aktuellen Schwellenwerte.

help_outlineWie viele Datenpunkte fehlen bei FMCG-Unternehmen typischerweise für ein CSRD-konformes Reporting?expand_more

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass bei einer strukturierten Bestandsaufnahme von Verpackungsportfolios typischerweise 30 bis 70 % der relevanten Substanz- und Materialdaten fehlen. Dies gilt insbesondere für Chemikalieninformationen auf Verpackungskomponentenebene, die für ESRS E2 benötigt werden. Ein systematisches Datenlücken-Management ist daher der erste Schritt für ein belastbares Nachhaltigkeitsreporting.

help_outlineKann ich PPWR-Compliance-Daten direkt für den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht nutzen?expand_more

Ja - und das ist der effizienteste Ansatz. PFAS-Screeningdaten, Lieferantenkonformitätserklärungen und Substanzinformationen, die Sie für die PPWR-Konformitätserklärung benötigen, sind dieselben Datenpunkte, die Ihren ESRS E2-Bericht belegen. Mit einer zentralen Verpackungsdaten-Plattform können Sie diese Daten einmal erfassen und für mehrere Berichtspflichten wiederverwenden - das spart Zeit und reduziert Fehler.