Die meisten Verpackungsteams haben die PFAS-Schlagzeile gehört. Weit weniger haben sich tatsächlich durch das durchgearbeitet, was Artikel 5 der Verordnung (EU) 2025/40 konkret verlangt - über alle Stoffkategorien hinweg, für jede Verpackungskomponente, mit dokumentierten Nachweisen bis zum 12. August 2026. Dieser Beitrag richtet sich an Qualitäts-, F&E- und Regulierungsmanager, die das vollständige Bild benötigen.


Was Artikel 5 tatsächlich besagt

Artikel 5 der PPWR trägt den Titel "Anforderungen an Stoffe in Verpackungen". Die Kernanforderung ist klar: Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen so hergestellt sein, dass das Vorhandensein und die Konzentration bedenklicher Stoffe minimiert wird. Diese Verpflichtung geht über den äußeren Verpackungskörper hinaus. Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffe, Lacke, Einlagen, Etiketten, Verschlüsse, Dichtungsmittel und Barriereschichten fallen alle in den Anwendungsbereich - sofern sie Teil des Verpackungssystems sind, unterliegen sie Artikel 5.

Der Artikel legt dann drei konkrete, verbindliche Anforderungen fest, die ab dem 12. August 2026 gelten:

  1. Schwermetall-Konzentrationsgrenzwerte - für alle Verpackungsarten
  2. PFAS-Grenzwerte - speziell für lebensmittelkontaktgeeignete Verpackungen
  3. Minimierung bedenklicher Stoffe - eine weitergehende, fortlaufende Verpflichtung

Schwermetalle: Der übernommene Grenzwert, der Teams immer noch überrascht

Die Schwermetallregelung ist nicht neu. Der kombinierte Konzentrationsgrenzwert von 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom war bereits in der Richtlinie 94/62/EG verankert. Die PPWR übernimmt ihn wortgleich: Artikel 5(4) der Verordnung (EU) 2025/40 schreibt vor, dass die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen oder Verpackungskomponenten 100 mg/kg nicht überschreiten darf.

Weil der Grenzwert bekannt ist, gehen Teams manchmal davon aus, dass ihre bestehenden Lieferantenerklärungen ausreichen. Das tun sie nicht - zumindest nicht automatisch. Die PPWR verlangt nun, dass dies in einer formalen technischen Dokumentation (Anhang VII) nachgewiesen wird, die die Konformitätserklärung stützt. Ein veraltetes Zertifikat aus dem Jahr 2019, das auf die alte Richtlinie verweist, ist nicht dasselbe wie eine aktuelle Erklärung, die auf die Verordnung (EU) 2025/40 Bezug nimmt.

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The 100 mg/kg heavy-metal limit applies to all packaging types — not just food contact. Printed secondary packaging, coloured closures, and metallic inks are common risk areas. Verify that supplier declarations explicitly cover hexavalent chromium (Cr(VI)), which is often omitted from older test reports.

Die Prüfung auf Schwermetalle ist gut etabliert. Labore verfügen über jahrzehntelange Erfahrung, und die Analysemethoden sind standardisiert. Die Compliance-Lücke liegt hier fast immer in der Dokumentation, nicht in der Chemie.


PFAS: Drei Grenzwerte, nicht einer

Die PFAS-Beschränkung ist der Bereich, in dem Artikel 5 Neuland betritt. Ab dem 12. August 2026 dürfen lebensmittelkontaktgeeignete Verpackungen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in Mengen enthalten, die drei Schwellenwerte erreichen oder überschreiten: 25 ppb für jeden einzelnen nicht-polymeren PFAS, gemessen mittels gezielter Analyse; 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten nicht-polymeren PFAS; und 50 ppm für PFAS insgesamt, einschließlich polymerer PFAS.

Die dreistufige Struktur ist operativ bedeutsam:

PPWR PFAS Thresholds for Food-Contact Packaging (Art. 5(5), from 12 Aug 2026)

Der Entwurf des Leitfadens der Kommission empfiehlt einen schrittweisen Prüfansatz: Zunächst wird ein Gesamtfluor-Screening (TF) durchgeführt. Liegt der TF-Wert unter 50 ppm, gilt das Material als konform, und keine weiteren Prüfungen sind erforderlich. Überschreitet der TF-Wert 50 ppm, wird zwischen organischem und anorganischem Fluor differenziert. Erst wenn der gesamte organische Fluorgehalt 50 ppm weiterhin überschreitet, ist eine gezielte PFAS-Analyse - zur Überprüfung der 25-ppb- und 250-ppb-Grenzwerte - erforderlich.

Dieser gestufte Ansatz ist für die Portfoliopriorisierung entscheidend. Die Kosten für PFAS-Tests beginnen bei einigen hundert Euro für ein Gesamtfluor-Screening und können für eine vollständige gezielte Analyse pro Verpackungstyp mehrere tausend Euro erreichen. Im großen Maßstab ist es sowohl unnötig als auch kostspielig, ohne vorherigen Screening-Schritt für jede SKU eine gezielte Analyse durchzuführen.

Risikoreiche Materialkategorien, die priorisiert werden sollten:

  • Fettbeständiges Papier und Karton (Fastfood, Bäckerei, Feinkost)
  • Beschichtete und barrierebeschichtete faserbasierte Verpackungen
  • Lebensmitteleinwickler, Schalen, Schüsseln und Einlagen
  • Verpackungen mit Recyclinganteil (unbeabsichtigte PFAS-Kontamination)
  • Importierte Verpackungen von Lieferanten ohne etablierte PFAS-Prüfprogramme

Liegt der Gesamtfluorgehalt unter 50 ppm, gilt die Verpackung ohne weitere gezielte PFAS-Prüfung als konform. Dieser Screening-Schwellenwert ist Ihr erster Filter - nutzen Sie ihn.


Bisphenole und das breitere Bild der bedenklichen Stoffe

PFAS und Schwermetalle sind die beiden harten Grenzwerte in Artikel 5. Der Rahmen der Verordnung für bedenkliche Stoffe ist jedoch weiter gefasst, und Bisphenole - insbesondere BPA - stehen an der Schnittstelle von PPWR, REACH und dem Lebensmittelkontaktmaterialrecht.

BPA ist bereits aufgrund seiner endokrin disruptiven Eigenschaften und seiner Reproduktionstoxizität als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Im Bereich des Lebensmittelkontaktmaterialrechts legt die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission, die im Dezember 2024 verabschiedet wurde, spezifische Anforderungen für BPA und andere gefährliche Bisphenole in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen fest und gilt als spezifische Maßnahme im Rahmen der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004.

Die praktische Konsequenz: Teams, die lebensmittelkontaktgeeignete Verpackungen verantworten, müssen nun gleichzeitig die Konformität unter zwei parallelen Regelwerken sicherstellen. Die Minimierungspflicht aus Artikel 5 der PPWR betrifft Verpackungen als Produkt. Die Verordnung (EU) 2024/3190 regelt die lebensmittelkontaktmaterialrechtliche Sicherheitsdimension. Keine der beiden ersetzt die andere.

BPA und andere gefährliche Bisphenole können in Lebensmittelverpackungen vorhanden sein, auch wenn sie nicht absichtlich zugesetzt wurden - als Verunreinigungen, Produktionsnebenprodukte oder Abbauprodukte - und diese nicht absichtlich zugesetzten Stoffe (NIAS) können chemische Sicherheitsrisiken darstellen, auch durch Recycling.

Der REACH-Bezug: Jeder Stoff auf der REACH-SVHC-Kandidatenliste ist per Definition ein bedenklicher Stoff im Sinne der PPWR. Das bedeutet, dass die SVHC-Liste eine lebendige Referenz für die Konformität nach Artikel 5 ist - keine statische Checkliste. Teams sollten die Aktualisierungen der ECHA-Kandidatenliste als Teil ihres laufenden Stoffmanagementprozesses verfolgen.

Was über delegierte Rechtsakte kommt: Artikel 5 ist keine abgeschlossene Liste. Bis zum 31. Dezember 2026 muss die Europäische Kommission - unterstützt von der ECHA - einen Bericht über bedenkliche Stoffe in Verpackungen veröffentlichen, die das Wiederverwenden oder Recycling beeinträchtigen oder unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen könnten. Dieser Bericht kann weitere Beschränkungen durch delegierte Rechtsakte auslösen. Druckfarben-Pigmente, bestimmte Weichmacher und Flammschutzmittel gehören zu den Kategorien, die derzeit unter die Lupe genommen werden.


Welche Dokumentation verlangt Artikel 5 konkret?

Artikel 5(6) der PPWR ist eindeutig: Die Konformität mit den Schwermetall- und PFAS-Beschränkungen muss in der technischen Dokumentation nachgewiesen werden. Diese technische Dokumentation (Anhang VII) stützt die Konformitätserklärung (Anhang VIII), die jeder Verpackungshersteller ab dem 12. August 2026 je Verpackungstyp ausstellen muss.

1
Map your packaging portfolio by risk category

Separate food-contact from non-food-contact packaging. Within food-contact, flag grease-resistant, coated, barrier-treated, and recycled-content materials as PFAS priority items. All packaging types need heavy-metal coverage.

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Collect and validate supplier declarations

Request substance declarations that explicitly reference Regulation (EU) 2025/40 — not the old Directive 94/62/EC. A generic 'compliant with all applicable laws' statement is not sufficient for the technical file. Declarations must be component-level and traceable.

3
Commission laboratory testing where declarations are insufficient

For food-contact packaging, start with total fluorine screening. Escalate to targeted PFAS analysis only where TF exceeds 50 ppm. For heavy metals, ICP-MS or ICP-OES testing against EN 13130 methods is standard. Certificates of Analysis must come from accredited laboratories.

4
Assemble the Annex VII technical file per packaging type

The file must include: material composition breakdown, substance declarations per component, test reports (CoAs), and evidence of compliance with the 100 mg/kg heavy-metal limit and, for food-contact packaging, the PFAS thresholds. Retain for 5 years (single-use) or 10 years (reusable) after last placement on market.

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Issue the Declaration of Conformity (Annex VIII)

The DoC is a self-declaration signed by the manufacturer — the entity whose name or trademark appears on the packaging. It references Articles 5–12 and the supporting technical file. Importers must verify the DoC exists before placing packaging on the EU market; they cannot rely on the supplier's word alone.

Ein Punkt, der viele Teams in die Irre führt: Gemäß PPWR ist die Konformitätserklärung eine Selbsterklärung - kein CE-Kennzeichen und kein Prüfzertifikat - und die Person, die sie unterzeichnet, trägt persönliche rechtliche Verantwortung für deren Richtigkeit. Die technische Dokumentation ist der Nachweis, der diese Unterschrift absichert.


Das Datenproblem hinter dem Compliance-Problem

Die meisten Unternehmen verwenden bereits Verpackungen, die die Grenzwerte nach Artikel 5 physisch einhalten. Die Lücke liegt im Nachweis - im Sammeln verifizierter Stoffprüfergebnisse und vollständiger Materialaufschlüsselungen von jedem Lieferanten in der Kette, für jeden Verpackungstyp, in einem Format, das einer Behördenprüfung standhält.

Das ist ebenso eine Datenmanagement-Herausforderung wie eine chemische. Lieferantenerklärungen kommen als PDFs. Prüfberichte liegen in E-Mail-Postfächern. Komponentenbezogene Stoffdaten sind über ERP-Systeme, gemeinsame Laufwerke und Tabellenkalkulationen verstreut. Wenn eine Marktüberwachungsbehörde die technische Dokumentation für eine bestimmte SKU anfordert, müssen Sie diese in Minuten abrufen können - nicht in Tagen.


Der regulatorische Ausblick: Was Artikel 5 noch nicht löst

Artikel 5 in seiner aktuellen Form deckt Schwermetalle und PFAS mit harten Grenzwerten ab und legt eine allgemeine Minimierungspflicht für bedenkliche Stoffe fest. Die delegierten Rechtsakte, die definieren werden, welche weiteren Stoffe spezifischen Beschränkungen unterliegen, stehen jedoch noch aus. Der bis zum 31. Dezember 2026 fällige ECHA-gestützte Bericht der Kommission wird diese nächste Welle prägen.

Teams, die jetzt Compliance-Programme aufbauen, sollten Artikel 5 als Mindeststandard betrachten, nicht als Obergrenze. Der Stoffumfang wird sich ausweiten. Die Dokumentationsinfrastruktur, die Sie heute für PFAS und Schwermetalle aufbauen - strukturierte Lieferantendaten, nachvollziehbare Prüfberichte, komponentenbezogene Erklärungen - ist dieselbe Infrastruktur, die Sie benötigen werden, wenn der nächste delegierte Rechtsakt in Kraft tritt.


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help_outlineDoes the PFAS restriction in Article 5 apply to all packaging, or only food-contact packaging?expand_more

The specific PFAS thresholds (25 ppb individual, 250 ppb sum, 50 ppm total fluorine) apply only to food-contact packaging from 12 August 2026. The heavy-metal limit (100 mg/kg combined for Pb, Cd, Hg, Cr(VI)) applies to all packaging types. The broader minimisation obligation for substances of concern applies to all packaging.

help_outlineIs a supplier declaration enough to prove PFAS compliance, or do we need lab tests?expand_more

Supplier declarations alone are not sufficient for the technical file. Article 5(6) requires documented evidence. For PFAS, this means Certificates of Analysis from accredited laboratories — at minimum a total fluorine screen, and targeted PFAS analysis if TF exceeds 50 ppm. Declarations support the file but do not replace test data.

help_outlineHow does PPWR Article 5 relate to Regulation (EC) No 1935/2004 on food contact materials?expand_more

They operate in parallel. Regulation 1935/2004 is the framework regulation for food contact material safety — it governs migration limits and the general safety requirement that materials must not transfer substances to food in quantities that endanger human health. PPWR Article 5 adds packaging-specific substance restrictions (PFAS, heavy metals, SoC minimisation) on top of that framework. Both sets of requirements must be met simultaneously for food-contact packaging.

help_outlineWhen will delegated acts add more substances to the Article 5 restrictions?expand_more

The European Commission, assisted by ECHA, must publish a report on substances of concern in packaging by 31 December 2026. That report can trigger further delegated acts restricting specific substances. No firm date for those acts has been set, but teams should monitor ECHA's SVHC Candidate List and the Commission's work programme as leading indicators.

help_outlineHow long must we retain the technical documentation and Declaration of Conformity?expand_more

Under PPWR Annex VII, the technical documentation must be retained for 5 years after the last placement on market for single-use packaging, and 10 years for reusable packaging. The DoC must be made available to market surveillance authorities on request.

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