Unternehmen, die Lebensmittelverpackungen in der EU vertreiben, müssen PFAS-Risiken künftig vollständig nachweisen und dokumentieren. Dieser Beitrag erläutert, welche Unterlagen für PPWR-Compliance und REACH-Compliance erforderlich sind, wie Sie Lieferantenerklärungen, PFAS-Nachweise und Change-Tracking strukturiert aufsetzen und warum digitales Verpackungsmanagement zur Basis Ihrer PFAS-Dokumentation wird.

Executive Summary

Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS oberhalb der durch die PPWR vorgegebenen Grenzwerte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Parallel dazu verschärfen sich die REACH-Vorgaben mit bestehenden PFAS-Beschränkungen und der geplanten universellen Restriktion.

Audit-ready zu sein erfordert nachvollziehbare PFAS-Dokumentation - von erweiterten Materiallisten über explizite PFAS-freie Lieferantenerklärungen bis zu REACH-Nachweisen und konsequentem Change-Tracking. Dieser Artikel ordnet die Anforderungen ein und bietet einen praxisnahen Fahrplan für Regulatory, Einkauf und Supply Chain.

1. Regulatorischer Rahmen: PFAS unter PPWR und REACH

1.1 PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen: PPWR als Marktzugangsfilter

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ist seit Februar 2025 in Kraft und gilt ab 12. August 2026 verbindlich für alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen.Sie ersetzt die frühere Verpackungsrichtlinie und macht Substanzbeschränkungen - darunter PFAS - unmittelbar verbindlich1de.wikipedia.org.

Für PFAS relevant:

  • Geltungsbereich: Lebensmittelkontaktverpackungen (Food Contact Materials, FCM)
  • Grundsatz: Keine PFAS oberhalb der festgelegten Summengrenzwerte in Food-Contact-Verpackungen, die ab dem 12.08.2026 erstmals auf den Markt kommen.Auch Bestände, die erst nach diesem Stichtag vertrieben werden, müssen diese Vorgaben erfüllen
  • Definition: PFAS umfasst jede Substanz mit mindestens einem vollständig fluorierten Methyl- oder Methylen-Kohlenstoff gemäß PPWR.Die PPWR nutzt eine strukturbasierte Definition, die sich an aktuellen wissenschaftlichen und regulatorischen Diskussionen zur "universellen" PFAS-Restriktion orientiert2europen-packaging.eu

Für Unternehmen ergeben sich diese Vorgaben in Kombination mit dem, was vielfach als "Lebensmittelverpackung Gesetz" verstanden wird: Ein Zusammenspiel aus PPWR, allgemeinem Lebensmittelrecht, speziellen FCM-Regeln und nationalem Chemikalienrecht.

1.2 REACH: PFAS als Stoffe besonderer Besorgnis (SVHC)

Unabhängig von der PPWR regelt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 PFAS auf mehreren Ebenen:

  • SVHC-Kandidatenliste: Viele PFAS sind als "Substances of Very High Concern" gelistet.
  • Informationspflicht: Wenn ein SVHC in einem Erzeugnis (z. B. Verpackungskomponente) > 0,1 % Massenanteil (w/w) enthält, gelten Informationspflichten entlang der Lieferkette laut Artikel 33 REACH3msds-europe.com.
  • Beschränkungen: Einzelne PFAS sind in Anhang XVII bereits beschränkt, weitere werden folgen.
  • Universelle Restriktion: Eine umfassende PFAS-Restriktion unter REACH ist in Vorbereitung und sieht nur noch wenige, befristete Ausnahmen für "essenziellen Gebrauch" vor4cov.com.

Wichtig: PPWR-Compliance deckt REACH-Compliance nicht automatisch ab. Sie müssen beide Rahmen parallel beachten.

2. Was Auditoren sehen wollen: Kernanforderungen an die PFAS-Dokumentation

Audits - durch Behörden, Handel oder Kunden - prüfen vor allem die Systematik der Nachweiskette. Im Fokus: Können Sie belegen, dass Ihre Verpackungen PPWR- und REACH-konform sind und Änderungen lückenlos dokumentiert wurden?

2.1 Explizite PFAS-freie Aussagen statt pauschaler Sicherheitsdatenblätter

Für PPWR-relevante Lebensmittelkontaktverpackungen reichen Standard-Sicherheitsdatenblätter nicht aus. Erwartet werden:

  • Explizite PFAS-Aussagen zu jedem Material oder jeder Spezifikation (z. B. "PFAS-frei gemäß PPWR-Definition / unter Grenzwert")
  • Klare Referenz auf die abgedeckten Artikelnummern, Materialcodes oder Spezifikationen
  • Datums- und Versionsangaben je Erklärung
  • Referenz auf Prüfberichte oder Bewertungsmethoden (z. B. risikobasierte Bewertung/Laboranalyse)

Für jede Verpackungsspezifikation sollte ein vollständiges "Dokumentenpaket" vorliegen, das PFAS-Nachweis, Materialstruktur und Lieferantendaten verbindet.

2.2 Strukturierte Lieferantenerklärungen

Eine belastbare Lieferantenerklärung zu PFAS enthält:

  • Eindeutige Identifikation von Lieferant, Standort, Kontakt
  • Zuordnung zu konkreten Materialien/Artikeln
  • Aussage zur PPWR-Compliance (z. B. keine absichtlich zugesetzten PFAS gemäß Definition, Grenzwerte eingehalten)
  • Aussage zur REACH-Compliance (z. B. keine PFAS-SVHC > 0,1 % oder Listung betroffener Stoffe)
  • Gültigkeitszeitraum bzw. Hinweis auf Erneuerung bei Änderungen

Lieferantenerklärungen sind Momentaufnahmen. Ohne konsequentes Change-Management verlieren sie im Audit schnell an Wert.

2.3 Change-Tracking: Formulierungsänderungen auditfest dokumentieren

Lieferanten ändern Rezepturen, Rohstoffe oder Beschichtungen - häufig ohne Hinweis auf PFAS. Daher gilt:

  • Jede relevante Formulierungsänderung muss erfasst, geprüft und dokumentiert werden.
  • Vorherige PFAS-freie Erklärungen sind dann nicht mehr gültig; eine neue Bewertung (mit neuer Lieferantenerklärung und ggf. Labortest) wird erforderlich.
  • Änderungen müssen rückverfolgbar sein: Welche Version galt wann für welche Charge?

Ohne systematisches Change-Tracking drohen Audit-Lücken.

3. PPWR-spezifische Dokumentationspflichten für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen

Die PPWR fordert eine Konformitätsbewertung und eine PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) je Verpackungsart. PFAS ist ein Baustein im Gesamtkontext aus Design-, Recycling- und Stoffvorgaben.

3.1 PPWR-DoC: Rolle von PFAS im technischen Dossier

Ab dem 12. August 2026 braucht jede Verpackung in der EU eine PPWR-Konformitätserklärung. Die DoC verweist auf eine technische Dokumentation, die u. a. folgende Inhalte abdecken sollte:

  • Detaillierte Verpackungsinventur, eindeutige Identifikation
  • Vollständiger Materialaufbau (Schichten, Beschichtungen, Klebstoffe)
  • Bewertung der PFAS-Konformität (z. B. risikobasierte Bewertung, Laborberichte)
  • Wichtige Lieferantenerklärungen und Prüfberichte
  • Dokumentation der Bewertungsmethoden und verwendeten Grenzwerte

Mehr zur Struktur einer PPWR-DoC finden Sie im Leitfaden für Verpackungsmanager hier.

3.2 Aufbewahrungsfristen und Audit-Readiness

Technische Unterlagen und PPWR-Konformitätserklärungen müssen mindestens fünf Jahre (Einweg-) bzw. zehn Jahre (Mehrwegverpackungen) aufbewahrt werden. Im selben Zeitraum sind folgende PFAS-Dokumente revisionssicher zu speichern:

  • PFAS-Prüfberichte
  • PFAS-bezogene Lieferantenerklärungen
  • Change-Historie (Formulierungs- oder Lieferantenwechsel)

3.3 Schnittstelle zum Lebensmittelrecht

Die PPWR ergänzt bestehende Lebensmittelkontaktregelungen (z. B. EU-Rahmenverordnung, nationale LFGB-Regelungen), ersetzt sie aber nicht. Für die Umsetzung heißt das:

  • PPWR regelt Verpackungsdesign, Stoffbeschränkungen (inkl. PFAS), Recyclingfähigkeit
  • Lebensmittelrechtliche Standards sichern gesundheitliche Unbedenklichkeit und Migrationsgrenzwerte

Ihre Dokumentation sollte beide Ebenen verbinden - am besten in einem digitalen Verpackungsdossier pro Spezifikation.

4. REACH-Compliance: PFAS-Dokumentation über die Verpackung hinaus

4.1 REACH-Dokumentationspflichten bei PFAS

REACH löst Dokumentations- und Informationspflichten bei PFAS aus:

  • Informationspflicht nach Artikel 33 REACH:
    • B2B-Kunden müssen informiert werden, wenn ein SVHC (z. B. PFAS) > 0,1 % w/w enthalten ist.
    • Endverbrauchern steht diese Information auf Anfrage zu.Die Schwelle gilt für jede einzelne Komponente eines komplexen Erzeugnisses (z. B. Etikett, Verschluss, Beschichtung)3msds-europe.com.
  • Meldepflichten an Datenbanken (z. B. SCIP), falls SVHC eingesetzt werden.

Zur REACH-Compliance-Dokumentation zählen:

  • REACH-konforme Lieferantenerklärungen (z. B. "REACH-Kandidatenliste Stand [Datum] geprüft")
  • Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu gefährlichen Stoffen
  • Interne Bewertungsdokumente (betroffene Artikel, Mengen, Kunden)

4.2 Dual-Framework-Komplexität: PPWR vs. REACH

Typische Herausforderung:

  • Ein Material ist PPWR-konform - keine absichtlich zugesetzten PFAS, Grenzwerte eingehalten; dennoch können REACH-Pflichten entstehen, falls PFAS-SVHC > 0,1 % als Reststoff oder Verunreinigung enthalten sind.

Ihre Dokumentation muss daher PPWR- und REACH-Perspektive trennen, aber systematisch verknüpfen.

5. Vergleich: Dokumentationsanforderungen PPWR vs. REACH bei PFAS

Aspekt PPWR (PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen) REACH (PFAS als SVHC / Beschränkung)
Geltungsbereich Verpackungen, v. a. Lebensmittelkontakt Stoffe in Erzeugnissen (inkl. Verpackungen)
Kernanforderung Verbot bzw. Begrenzung von PFAS in Food-Contact-Verpackungen ab 12.08.2026 Informations- und ggf. Meldepflichten bei PFAS-SVHC > 0,1 % w/w
Nachweisform PPWR-DoC & technische Dokumentation inkl. PFAS-Bewertung REACH-konforme Information an Kunden, ggf. SCIP-Meldungen
Aufbewahrungspflicht 5/10 Jahre nach Inverkehrbringen Während des Vertriebs + angemessene Nachweisfristen
Trigger für Neubewertung Rezeptur- oder Lieferantenwechsel, Gesetzesänderungen, neue Grenzwerte Neue Kandidatenlisteneinträge, Schwellenänderungen, neue Beschränkungen
Typische Dokumente Materiallisten, PFAS-Prüfberichte, Lieferantenerklärungen, DoC SVHC-Listenabgleich, REACH-Erklärungen, Kommunikationsnachweis

6. Operative Umsetzung: Prozesse für PFAS-Nachweis, Change-Tracking und Audit-Readiness

6.1 Datenbasis: Erweiterte Materiallisten im Verpackungsmanagement

PFAS-Compliance ist primär ein Datenproblem:

  • Viele PFAS finden sich nicht im Basismaterial, sondern in Beschichtungen, Klebstoffen oder Prozesshilfsmitteln.
  • Ohne vollständige Material- und Schichtlisten ("erweiterte Materiallisten") bleiben diese Anteile unerkannt.

Packa empfiehlt, die PFAS-Risikobewertung auf folgenden Daten je Spezifikation zu basieren: Basismaterial, Schichtstruktur, funktionelle Beschichtungen, Klebstoffe und Barriere-Layer.

Praxis-Tipp: Pflegen Sie je Verpackungsspezifikation ein digitales Datenblatt mit:

  • Substrat (z. B. Papier, PET, PE, PP)
  • Komplettem Schichtaufbau
  • Funktionellen Eigenschaften (z. B. Fettbarriere, Antihaft)
  • Lieferant, Werk, Artikelnummern

6.2 Strukturierte Lieferantenerklärungen und PFAS-Nachweise

Für skalierbare PFAS-Dokumentation benötigen Sie im Lieferantenmanagement:

  • Einheitliche Fragebögen zu PFAS-Einsatz und REACH-Status
  • Vorgaben für die Form der Lieferantenerklärung (Inhalte, Gültigkeit, Bezug zur Spezifikation)
  • Kriterien, wann Laboranalytik sinnvoll ist (z. B. bei fettabweisenden Papieren, funktionellen Beschichtungen)

So schaffen Sie eine wiederholbare, revisionssichere Routine.

6.3 Change-Management: Von der Formulierungsänderung zum neuen PFAS-Nachweis

Ein verlässlicher Prozess definiert folgende Trigger für eine Neubewertung:

  • Rezeptur- oder Produktwechsel beim Lieferanten
  • Wechsel der Rohstoffquelle
  • Gesetzesänderungen (z. B. neue PFAS-SVHC auf der Kandidatenliste)

Jeder Trigger initiiert einen Workflow:

  1. Änderungsmeldung durch den Lieferanten
  2. Aktualisierung der Spezifikation/Materialliste
  3. Bewertung des PFAS-Risikos
  4. Neuer Nachweis (Lieferantenerklärung, ggf. Labortest)
  5. Dokumentation im technischen Dossier und ggf. Aktualisierung der PPWR-DoC

6.4 REACH-Kandidatenliste und PFAS-Updates überwachen

Die REACH-Kandidatenliste wächst stetig auch bei PFAS.Jede Ergänzung kann vormals unkritische Materialien SVHC-relevant machen5umweltbundesamt.de.

Empfehlungen:

  • Regulierungsmonitoring-Tools oder Dienstleister nutzen
  • Regelmäßiger Abgleich der Kandidatenliste mit Ihren Stofflisten
  • Dokumentierte Bewertung bei jedem Update (betroffene Artikel, Kunden, Pflichten)

6.5 Digitale Systeme und Automatisierung nutzen

Manuelle Excel-Listen und E-Mail-Anhänge stoßen bei vielen Spezifikationen schnell an Grenzen. Digitale Verpackungsmanagement-Software vereinfacht Nachweisführung und Auditvorbereitung deutlich.

Typische Funktionen:

  • Zentrale, versionierte Spezifikations- und Dokumentenverwaltung
  • Verknüpfung von Verpackungsartikeln mit ihren PPWR-DoCs und PFAS-Nachweisen
  • Workflows für Lieferantenabfragen und Change-Management
  • Auswertungen zur PPWR- und REACH-Compliance im Gesamtportfolio

Mehr dazu im Beitrag "PPWR-Compliance ohne Chaos" hier und in der PPWR-Checkliste hier.

7. Checkliste: Welche Unterlagen brauchen Sie für PFAS-Audits?

Folgende Übersicht zeigt, wie Sie Lücken in der PFAS-Dokumentation erkennen.

7.1 Für PPWR-Compliance (Lebensmittelkontaktverpackungen)

  • Vollständige Liste aller Food-Contact-Verpackungen (SKUs, Spezifikationen)
  • Erweiterte Materiallisten inkl. Beschichtungen, Klebstoffe, Schichten
  • Risikoklassifizierung je Verpackungstyp
  • PFAS-bezogene Lieferantenerklärungen je Material/Spezifikation
  • Ggf. PFAS-Laboreports für Hochrisiko-Verpackungen
  • Bewertungsmethodik (z. B. risikobasiert)
  • Vollständige PPWR-DoC je Verpackungsart mit PFAS-Verweis
  • Dokumentiertes Change-Management (Versionierung, Historie)

7.2 Für REACH-Compliance

  • Liste der verwendeten PFAS-relevanten Stoffe/Mischungen
  • Abgleich mit aktueller REACH-Kandidatenliste
  • REACH-konforme Lieferantenerklärungen inkl. Kandidatenlistenstand
  • Nachweise zur Informationsweitergabe (Artikel 33 REACH)
  • Ggf. Registereinträge, z. B. SCIP

7.3 Rollenübergreifende Governance

  • Klare Zuständigkeiten (Regulatory, Einkauf, Qualität, Entwicklung)
  • Schulungen zu PFAS-Risiken/Dokumentationspflichten
  • Regelmäßige Reviews der PFAS-Strategie

Weitere Hintergründe zur PFAS-Regulierung in Verpackungen im Artikel "PFAS in Verpackungen: Was Unternehmen bis 2026 wissen müssen" hier und in der PFAS-Themenübersicht hier.

8. Fazit und nächste Schritte

PFAS-Compliance im Verpackungsmanagement erfordert eine nachhaltig gepflegte Dokumentation, die PPWR- und REACH-Vorgaben dauerhaft abbildet.

Empfohlene nächste Schritte für Fachentscheider:

  1. Ist-Analyse: Identifizieren Sie Food-Contact-Verpackungen mit PFAS-Risiko. Welche Daten und Nachweise sind vorhanden?
  2. Datenstruktur aufbauen: Pflegen Sie erweiterte Materiallisten und zentrale Spezifikationsdaten.
  3. Lieferantenprozesse standardisieren (Fragebögen, Lieferantenerklärungen, Prüfkonzepte).
  4. PPWR-DoC-Programm starten: Struktur und Inhalte der technischen Dokumentation definieren, Pilot umsetzen.
  5. REACH-Monitoring etablieren: Kandidatenlisten und künftige PFAS-Restriktionen systematisch beobachten.
  6. Digitalisierung nutzen: Prüfen Sie, welche digitalen Systeme PFAS- und PPWR-Dokumentation effizient abdecken.

Wer diese Punkte früh angeht, macht aus der PFAS-Regulierung einen Wettbewerbsvorteil: beschleunigte Audits, geringeres Marktzugangsrisiko, transparente Verpackungsdaten für Einkauf, Qualität, Regulatory und Vertrieb.

Frequently Asked Questions

Wie wichtig ist die Lieferantenerklärung für PFAS-Compliance?

Die Lieferantenerklärung ist zentral, aber kein vollständiger Beleg. Sie dokumentiert die Selbsteinschätzung des Lieferanten und ist Ausgangspunkt für Ihre eigene Bewertung. Für Hochrisiko-Anwendungen (z. B. fettabweisende FCM) reichen sie allein nicht aus - ergänzen Sie gezielt durch Laboranalytik und Materialdaten.

Müssen alle Lebensmittelverpackungen auf PFAS getestet werden?

Nein. Ein pauschaler Labortest aller SKUs ist wirtschaftlich und praktisch nicht sinnvoll. Branchenüblich ist ein risikobasierter Ansatz: Sie identifizieren risikoreiche Anwendungen (z. B. Fett- oder Ölbarrieren) und priorisieren diese für Labortests. Für geringe Risiken reichen strukturierte Lieferantenerklärungen und Materialdaten oft aus.

Wie lange müssen PFAS-Dokumente aufbewahrt werden?

Maßgeblich ist die Aufbewahrungsfrist der PPWR-Dokumentation: mind. fünf Jahre für Einweg-, zehn Jahre für Mehrwegverpackungen nach Inverkehrbringen.Aufgrund möglicher Haftungsfragen empfehlen viele Unternehmen, PFAS-Dokumente mindestens im Rahmen dieser Fristen und häufig darüber hinaus aufzubewahren.

Was ist der Unterschied zwischen PPWR- und REACH-Compliance bei PFAS?

  • PPWR-Compliance regelt die Konformität von Verpackungen, insbesondere das PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen ab August 2026, inklusive DoC und technischer Dokumentation.
  • REACH-Compliance betrifft das Stoffrecht: SVHC-Schwellen, Informations- und Meldepflichten sowie künftige PFAS-Beschränkungen.

Ein Material kann PPWR-konform, aber REACH-relevant sein - oder umgekehrt. Beide Perspektiven gehören in ein gemeinsames Bewertungssystem.

Was gilt für Bestandsware, die vor dem 12. August 2026 produziert wurde?

Entscheidend ist das erste Inverkehrbringen: Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 erstmals auf dem EU-Markt erscheinen, müssen den PFAS-Vorgaben der PPWR entsprechen - unabhängig vom Produktionszeitpunkt. Prüfen Sie daher frühzeitig Lagerbestände und Lieferverträge, um nicht auf nicht-konformen Restwaren zu sitzen.