Die meisten Verpackungsteams hören "EU-Entwaldungsverordnung" und ordnen das Thema gedanklich woanders ein - beim Nachhaltigkeitsteam, beim Kakao-Einkäufer, beim Kaffee-Procurement-Lead. Diese Annahme ist falsch, und sie wird Unternehmen, die daran festhalten, teuer zu stehen kommen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 - die EUDR - erfasst sieben Warengruppen, darunter Holz und daraus abgeleitete Produkte. Zu den holzbasierten Produkten zählen Zellstoff, Papier und Pappe. Das bedeutet: Wellpappversandkartons, Faltschachteln, Kraftpapier, Vollpappe und hölzerne Transportverpackungen können allesamt in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Wer papier- oder holzbasierte Verpackungen als eigenständiges Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus Drittländern einführt, ist unter der EUDR möglicherweise Operator - mit vollumfänglichen Sorgfaltspflichten -, selbst wenn das Kerngeschäft des Unternehmens nichts mit Forstwirtschaft zu tun hat.
Dieser Artikel erklärt genau, welche Verpackungsmaterialien betroffen sind, was die Sorgfaltspflicht konkret verlangt, wie die Unterscheidung zwischen Operator, Händler und nachgelagertem Operator nach den Änderungen vom Dezember 2025 funktioniert - und was Ihr Team jetzt tun sollte.
Der aktuelle EUDR-Zeitplan (Stand: Mitte 2026)
Die EUDR wurde zweimal verschoben. Es lohnt sich, den aktuellen Stand präzise zu kennen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Das ursprüngliche Anwendungsdatum war der 30. Dezember 2024, das dann auf den 30. Dezember 2025 verschoben wurde. Ende 2025 handelte der EU-Gesetzgeber erneut.
Die Verordnung (EU) 2025/2650, veröffentlicht im Amtsblatt am 23. Dezember 2025, verschiebt das EUDR-Anwendungsdatum auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Operatoren und Händler sowie auf den 30. Juni 2027 für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Rat und Parlament haben die Änderung am 17./18. Dezember 2025 formal verabschiedet, nachdem am 4. Dezember 2025 eine politische Einigung erzielt worden war.
Drei Dinge ändert die Verschiebung nicht:
- Den Produktanwendungsbereich in Anhang I - Papier-, Karton- und Holzverpackungen bleiben erfasst
- Die grundlegenden Sorgfaltspflichten gemäß Artikeln 8-11
- Die Geolokalisierungspflicht bis auf Parzellenniveau
Die Verzögerungen wurden durch Bedenken hinsichtlich der operativen Bereitschaft ausgelöst - darunter die Stabilität des EU-TRACES-Informationssystems, das im Februar 2026 vorübergehend für Aktualisierungen im Einklang mit der neuen Änderungsverordnung offline genommen wurde. Die inhaltliche Compliance-Arbeit kann nicht warten, bis das System bereit ist.
The deadline is December 30, 2026 for large and medium companies. Two delays have already occurred. Legal analysis published since December 2025 is consistent: the delays have not changed the core compliance obligations. Companies that have not started supplier data collection are already behind.
Welche Verpackungsmaterialien sind tatsächlich erfasst?
Anhang I der EUDR umfasst sieben Warengruppen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz - sowie deren abgeleitete Produkte, die durch spezifische KN/HS-Codes identifiziert werden. Für Verpackungsteams sind folgende Kapitel relevant:
| KN-Kapitel | Inhalt | Relevanz für Verpackungen |
|---|---|---|
| HS 44 | Holz und Holzwaren | Holzkisten, Paletten, Kabeltrommeln, Gitterboxpaletten (KN 4415) |
| HS 47 | Holzschliff und andere Faserstoffe aus Cellulose | Zellstoff für die Verpackungsherstellung |
| HS 48 | Papier und Pappe | Wellpappe, Kraftpapier, Faltschachtelkarton |
Zwei wichtige Ausnahmen gelten - und beide sind für Verpackungsteams von erheblicher Bedeutung:
Ausnahme 1: Reine Schutz- und Trägerverpackungen sind ausgenommen. Verpackungsmaterialien, die ausschließlich dazu dienen, ein anderes in Verkehr gebrachtes Produkt zu stützen, zu schützen oder zu transportieren, unterliegen nicht der Verordnung. Ein Wellpappversandkarton, der mit Ihrem Produkt ausgeliefert und nie separat verkauft wird, ist in der Regel ausgenommen.
Ausnahme 2: Vollständig recycelter Inhalt ist ausgenommen. Produkte, die ausschließlich aus Recycling- oder Abfallmaterial hergestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich. Enthält ein Produkt jedoch auch nur einen nicht recycelten Anteil, bleibt dieser Teil erfasst.
Was für Verpackungsteams weiterhin in den Anwendungsbereich fällt:
- Papier- oder Kartonverpackungen, die als eigenständiges Produkt verkauft werden (z. B. Geschenkboxen, separat verkaufte Einzelhandelsverpackungen, POS-Display-Einheiten)
- Hölzerne Transportverpackungen, die als eigenständiges Produkt vermarktet werden (z. B. unabhängig verkaufte Paletten oder Holzkisten)
- Papier und Pappe, die zur Verwendung in der Verpackungsherstellung innerhalb der EU eingeführt werden - der Importeur ist der Operator
- Jede Verpackung mit gemischtem Recycling-/Frischfasergehalt, bei der der Frischfaseranteil auf Holz zurückzuführen ist
Eine Klarstellung aus dem FAQ-Update der Kommission vom April 2026 (Version 5): Produkte, die ausschließlich aus Bambus hergestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EUDR, da Bambus zollrechtlich nicht als "Holz" eingestuft wird. Druckerzeugnisse (HS 49 - Kataloge, Gebrauchsanleitungen) wurden durch die Änderungen vom Dezember 2025 aus Anhang I gestrichen.
Die Sorgfaltspflicht: Was sie konkret verlangt
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/1115 müssen Operatoren ein dreistufiges Sorgfaltspflichtsystem betreiben, bevor sie ein erfasstes Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder ausführen.
Collect product descriptions, HS/CN codes, quantities, geolocation coordinates of the production plots (GPS polygon for plots ≥4 ha, or point coordinates for smaller plots), supplier details, country of origin, and evidence that the product is deforestation-free and legally produced. The cut-off date is December 31, 2020 — no deforestation on the plot after that date.
Assess the risk that the product is not deforestation-free or not legally produced. The EU's country risk classification (published May 2025) assigns countries to low, standard, or high-risk tiers, which determines the depth of due diligence required. Inspection rates are 1% (low risk), 3% (standard), or 9% (high risk) of consignments.
Where risk is not negligible, apply mitigation measures. Then submit a Due Diligence Statement (DDS) via the EU TRACES system before the product enters or leaves the EU market. The DDS generates a reference number that must accompany the shipment. Records must be retained for a minimum of five years.
Die Geolokalisierungspflicht ist operativ das anspruchsvollste Element. Für einen Papierhersteller, der Holz von Tausenden privater Waldparzellen bezieht, bedeutet das: präzise GPS-Koordinaten für jede Parzelle zu erfassen - und die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit liegt beim Operator, nicht beim Lieferanten.
Nachhaltigkeitszertifizierungen (FSC, PEFC) sind unterstützende Nachweise, die den Prüfaufwand reduzieren können, ersetzen jedoch nicht die Anforderung an die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS). Auch eine zertifizierte Lieferkette erfordert eine in TRACES hinterlegte DDS mit verifizierten Geolokalisierungsdaten.
Operator, Händler, nachgelagerter Operator: Welche Rolle haben Sie?
Die Änderungen vom Dezember 2025 (Verordnung (EU) 2025/2650) haben neu strukturiert, wer was tun muss. Hier müssen Verpackungsteams präzise sein.
| Role | Definition | DDS obligation | Other obligations |
|---|---|---|---|
| **Operator** | First places a regulated product on the EU market, or exports it from the EU | Must submit full DDS via TRACES before placing/exporting | Full 3-step due diligence; 5-year record retention; register in TRACES |
| **Downstream Operator** | Places on the market a product already covered by an upstream DDS | No DDS submission required | Collect & retain DDS reference numbers from upstream; 5-year records; notify authorities of concerns |
| **Trader (non-SME)** | Makes regulated products available on the EU market after an operator has placed them | No DDS submission required | Register in TRACES; collect and pass DDS reference numbers; maintain traceability records |
| **SME Trader** | Same as trader but qualifies as small or micro enterprise | Reduced obligations; application date 30 June 2027 | Collect DDS reference numbers from suppliers; lighter documentation requirements |
Für die meisten Verpackungseinkaufsteams in FMCG- oder Industrieunternehmen lautet die entscheidende Frage: Wer hat das Papier oder die Pappe erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht? Wer Papier oder Pappe direkt von einem Nicht-EU-Lieferanten einführt, ist Operator. Wer von einem europäischen Papierhändler kauft, der das Material bereits eingeführt hat, ist wahrscheinlich nachgelagerter Operator - und seine primäre Pflicht besteht darin, die DDS-Referenznummer von diesem Händler einzuholen.
Der entscheidende Punkt: Auch als nachgelagerter Operator können Sie nicht einfach davon ausgehen, dass Ihr Lieferant eine DDS eingereicht hat. Sie müssen diese Referenznummern aktiv einsammeln und aufbewahren - und Sie benötigen ein System, das dies in großem Maßstab über Ihr gesamtes Verpackungsportfolio hinweg ermöglicht.
Die Schnittstelle EUDR-PPWR: Ein Datenproblem, zwei Verordnungen
Verpackungsteams, die bereits die PPWR-Compliance managen, werden die Datenherausforderung sofort erkennen. Die PPWR verlangt strukturierte, prüfbare Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil und Lieferantenerklärungen. Die EUDR verlangt strukturierte, prüfbare Daten zu Materialherkunft, Geolokalisierung und entwaldungsfreiem Status.
Das sind nicht dieselben Datensätze - aber sie befinden sich am selben Ort: in Ihren Verpackungsspezifikationen und Lieferantenunterlagen.
Unternehmen, die sich auf verstreute PDFs, Excel-Dateien und E-Mail-Verläufe stützen, um Verpackungsdaten zu verwalten, werden dieses Problem gleich zweifach haben. Eine einzige, strukturierte Verpackungsdatenbasis - in der Materialzusammensetzung, Lieferantendetails und Compliance-Dokumentation zentral verwaltet werden - ist die einzige skalierbare Antwort auf beide Verordnungen gleichzeitig.
PPWR + EUDR data synergy: Your PPWR Declaration of Conformity already requires you to document material composition and supplier information per packaging type. Use that same supplier record as the starting point for EUDR data collection — add geolocation fields and DDS reference number tracking to the same structured record rather than building a parallel process.
Sanktionen: Was Non-Compliance kostet
Die EUDR ist keine Meldepflicht mit weichen Konsequenzen. Artikel 25 der Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Höchstbußgelder von mindestens 4 % des gesamten unionsweiten Jahresumsatzes eines Operators oder Händlers für Verstöße gegen die EUDR festzusetzen. Die Mitgliedstaaten können höhere nationale Obergrenzen festlegen, dürfen aber nicht unter diese Untergrenze gehen.
Weitere Durchsetzungsmaßnahmen umfassen die Einziehung nicht konformer Produkte und der daraus erzielten Einnahmen, den vorübergehenden Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe sowie - bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen - ein vorübergehendes Verbot, Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 fügt strafrechtliche Haftung hinzu, mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren für natürliche Personen und Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes oder 40 Millionen Euro für juristische Personen.
Eine fehlende DDS-Referenznummer ist keine Lücke in der Dokumentation. Sie ist ein Lieferstopp an der EU-Zollgrenze.
Checkliste für Verpackungsteams: Jetzt vorbereiten
Das Zeitfenster zwischen heute und dem 30. Dezember 2026 ist Ihre Vorbereitungsphase. Gehen Sie diese Schritte der Reihe nach durch:
1. Verpackungsportfolio gegen Anhang I abgleichen Prüfen Sie für jeden Verpackungstyp in Ihrem Portfolio den KN/HS-Code gegen Anhang I. Wenden Sie die drei Ausnahmen an: nicht in Anhang I -> nicht erfasst; 100 % Recycling-/Abfallmaterial -> nicht erfasst; reine Schutz-/Trägerverpackung -> nicht erfasst. Dokumentieren Sie jede Entscheidung.
2. Lieferkettenrolle je Verpackungstyp bestimmen Stellen Sie für jeden erfassten Verpackungstyp fest, ob Sie Operator (erstmaliges Inverkehrbringen auf dem EU-Markt), nachgelagerter Operator oder Händler sind. Das bestimmt Ihre DDS-Pflicht.
3. Tier-1-Lieferanten für erfasste Materialien identifizieren Ermitteln Sie für Papier-, Karton- und Holzverpackungen, welche Lieferanten Ihr erster Ansprechpartner für erfasste Materialien sind. Nehmen Sie jetzt Gespräche auf - die Erfassung von Geolokalisierungsdaten von Waldparzelleneigentümern braucht Zeit.
4. DDS-Referenznummern oder Geolokalisierungsdaten anfordern
- Als Operator: GPS-Koordinaten (Polygon oder Punkt) für jede Produktionsparzelle anfordern, dazu rechtliche Landnutzungsdokumente und Nachweise über den entwaldungsfreien Status zum Stichtag 31. Dezember 2020.
- Als nachgelagerter Operator: DDS-Referenznummer vom vorgelagerten Operator anfordern, der das Material erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat.
5. In TRACES registrieren Nicht-KMU-Operatoren und Händler müssen sich im EU-TRACES-Informationssystem registrieren. Das System wurde Anfang 2026 aktualisiert, um es mit der Verordnung (EU) 2025/2650 in Einklang zu bringen.
6. Strukturiertes, prüfbares Datensystem aufbauen Tabellenkalkulationen und E-Mail-Verläufe sind in diesem Maßstab nicht handhabbar. Sie benötigen ein System, das Verpackungsspezifikationen mit Lieferantendaten verknüpft, DDS-Referenznummern nachverfolgt und einen fünfjährigen Prüfpfad vorhält - idealerweise dasselbe System, das Sie für die PPWR-Compliance nutzen.
7. Mit der PPWR-Datenerhebung abstimmen Nutzen Sie Ihre bestehende PPWR-Lieferantenkommunikation als Vehikel, um gleichzeitig EUDR-relevante Daten zu erfassen. Beide Verordnungen erfordern strukturierte Lieferantendaten - bauen Sie einen Prozess, nicht zwei.
Was Packa hier leistet
Packas Plattform basiert auf einem einzigen Grundsatz: Verpackungs-Compliance erfordert eine strukturierte, prüfbare Datenbasis - keine Sammlung voneinander getrennter Tools. Dieselbe KI-gestützte Spezifikationsverwaltung, die Ihre PPWR-Daten digitalisiert, strukturiert auch Ihre Lieferantendaten so, dass sie die EUDR-Datenerhebung unterstützen.
Eine Plattform deckt PPWR-, EUDR- und CSRD-Readiness ab - weil das zugrundeliegende Datenproblem dasselbe ist: verstreute Verpackungsinformationen, die zu einer revisionssicheren Quelle der Wahrheit werden müssen.
Not sure whether your paper or board packaging falls under EUDR — or how to connect your PPWR and EUDR data collection? Our packaging experts map your portfolio and show you exactly where you stand.
Talk to a Packaging ExpertHäufig gestellte Fragen
Does EUDR apply to corrugated cardboard packaging?
It depends on how the packaging is used. Corrugated board used purely to protect or carry another product placed on the market is generally exempt. However, if you import corrugated board from outside the EU for use in manufacturing, you are likely an operator for that material. If you sell corrugated packaging as a standalone product, it falls within scope. Always check the CN code against Annex I and document your scoping decision.
Does FSC or PEFC certification replace the EUDR due diligence statement?
No. Sustainability certifications are supportive evidence that can reduce audit burden, but they do not replace the requirement to submit a Due Diligence Statement via EU TRACES with verified geolocation data. You must still file a DDS per consignment.
We buy paper packaging from a European supplier — are we in scope?
If your European supplier imported the paper or board from outside the EU, they are the operator and must have filed a DDS. Your obligation as a downstream operator is to collect and retain their DDS reference number. You do not submit your own DDS, but you must have a system to request and store those reference numbers.
What is the EUDR application date after the 2025 delay?
Under Regulation (EU) 2025/2650, published on 23 December 2025, the application date is 30 December 2026 for large and medium operators and traders, and 30 June 2027 for micro and small enterprises. The core due diligence obligations have not changed.
How does EUDR interact with PPWR compliance?
Both regulations require structured, auditable packaging data — material composition, supplier details, and compliance documentation. While the specific data fields differ (PPWR focuses on recyclability and recycled content; EUDR focuses on origin and deforestation-free status), both can be managed from the same structured packaging data foundation. Building one integrated data process is more efficient than running two parallel compliance workflows.
Are bamboo packaging materials covered by EUDR?
No. The European Commission clarified in FAQ version 5 (April 2026, point 2.12) that products made exclusively from bamboo do not fall within the scope of the EUDR. Bamboo is not classified as 'wood' under customs law.




