Der Kalender lügt nicht: Am 12. August 2026 tritt die PPWR vollständig in Kraft. Wer jetzt noch keine strukturierte Vorbereitung hat, riskiert Marktausschluss - nicht als theoretische Drohung, sondern als konkretes Vertriebsverbot. Die gute Nachricht: 60 Tage reichen, wenn man sie richtig nutzt.
Diese Checkliste gibt Ihnen einen praxisorientierten 8-Wochen-Plan mit klaren Prioritäten, konkretem Zeitaufwand und Verantwortlichkeiten. Kein Rauschen, keine Panik - nur das, was jetzt wirklich zählt.
Was ab dem 12. August gilt - und was noch wartet
Bevor wir in die Checkliste einsteigen, ein wichtiger Orientierungspunkt: Die PPWR ist kein einzelner Stichtag, sondern ein gestaffeltes Regelwerk.
Ab dem 12. August 2026 gilt die Pflicht zur Konformitätserklärung (DoC) nach Artikel 39 für jede Verpackungsart, die in der EU in Verkehr gebracht wird - ohne Übergangsfrist. [1] Gleichzeitig treten die Stoffbeschränkungen für Schwermetalle und PFAS in Kraft.
Was noch aussteht: [2] Die harmonisierten Kennzeichnungspflichten (Artikel 12) folgen frühestens ab August 2028. Rezyklatquoten und Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 2030. Die delegierten Rechtsakte zur Recyclingfähigkeitsmethodik (DfR) werden erst im Januar 2028 erwartet.
Das bedeutet: Ihre 60-Tage-Priorität ist die Konformitätserklärung und die dahinterliegende technische Dokumentation. Alles andere ist Vorbereitung auf das, was danach kommt.
Kein Bestandsschutz für neue Ware: Die EU-Kommission hat in ihrem Guidance-Dokument vom März 2026 klargestellt: Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen die PPWR-Anforderungen erfüllen — unabhängig davon, wann sie produziert wurden. Laufende Bestände, die vor dem Stichtag auf den Markt kamen, dürfen weiter verkauft werden.
SOFORT - Woche 1 & 2
Schritt 1: Ihre PPWR-Rolle klären (Zeitaufwand: 1-2 Tage | Verantwortlich: Geschäftsführung + Legal)
Das klingt trivial, ist es aber nicht. [3] Die Bestimmung der eigenen Rolle erfordert eine vertiefte und oft zeitaufwendige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Lieferketten.
Die PPWR kennt drei zentrale Rollen:
| Rolle | Definition | Hauptpflicht |
|---|---|---|
| Erzeuger | Wer Verpackungen unter eigenem Namen/Marke herstellt oder herstellen lässt | DoC ausstellen, technische Dokumentation vorhalten |
| Importeur | Wer Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführt | DoC beim Hersteller einfordern und prüfen, 5/10 Jahre aufbewahren |
| Vertreiber | Wer Verpackungen im Handel bereitstellt | Konformität prüfen, Kennzeichnung verifizieren |
Wer seine Marke auf der Verpackung trägt, gilt nach PPWR als Erzeuger - unabhängig davon, wer die Verpackung physisch produziert hat. [4] Das betrifft Eigenmarken, Private-Label-Produkte und alle Markeninhaber, die Verpackungen extern fertigen lassen.
Ihre Aufgabe in Woche 1: Für jede Verpackungsart in Ihrem Portfolio festhalten, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt. Bei komplexen Lieferketten kann ein Unternehmen je nach Produkt unterschiedliche Rollen innehaben.
Schritt 2: Bestandsaufnahme - Welche Verpackungen sind im Scope? (Zeitaufwand: 2-4 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + Einkauf)
[1] Die PPWR gilt für alle Verpackungsarten - Primär-, Sekundär-, Tertiär- und E-Commerce-Verpackungen - unabhängig von Material oder Branche. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Umsatz) sowie bestimmte Sonderkategorien wie Verpackungen für Gefahrgüter.
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Verpackungsarten mit folgenden Feldern:
- Interne Artikelnummer und Bezeichnung
- Verpackungstyp (Primär/Sekundär/Tertiär/E-Commerce)
- Hauptmaterial (PET, HDPE, Karton, Glas, Aluminium ...)
- Lieferant
- Ihre PPWR-Rolle für diese Verpackung
- Lebensmittelkontakt: ja/nein (relevant für PFAS-Grenzwerte)
Eine mittelgroße FMCG-Marke kann Hunderte von Primär-SKUs haben, von denen jede mit ihrer eigenen Primär-, Sekundär- und Transportverpackung kombiniert wird - und jede Kombination benötigt eine eigene DoC. [5] Wer das jetzt nicht strukturiert erfasst, verliert in Woche 3 wertvolle Zeit.
Schritt 3: DoC-Vorlage nach Anhang VIII vorbereiten (Zeitaufwand: 0,5 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + Legal)
[6] Anhang VIII der PPWR legt zehn verpflichtende Elemente fest, die jede Konformitätserklärung enthalten muss. Fehlt eines dieser Elemente, ist die Erklärung unwirksam.
Pflichtinhalte einer gültigen DoC nach Anhang VIII:
- Eindeutige Identifikationsnummer - verknüpfbar mit internen Systemen (SAP, ERP)
- Hersteller/Erzeuger - Name, Adresse, Kontaktdaten; ggf. bevollmächtigter Vertreter
- Verpackungsbeschreibung - Typ, Material, Abmessungen, Schichten, Verschlüsse, Etiketten
- Konformitätserklärung - Bezug auf Artikel 5-12 der PPWR (Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Minimierung etc.)
- Angewandte Normen/Spezifikationen - oder Verweis auf interne Methoden, wenn harmonisierte Normen noch fehlen
- Unterschrift - Ort, Datum, Name und Funktion der zeichnungsberechtigten Person
[7] Typische Fehler sind ungenaue Produktbezeichnungen, fehlende Lieferantendaten oder mangelhafte Versionskontrolle. Arbeiten Sie mit internen Artikelnummern und präzisen Beschreibungen - "Flasche 1 L" reicht nicht.
Packa stellt eine fertige DoC-Vorlage bereit, die alle Pflichtangaben nach Anhang VIII abdeckt: [8]
KURZFRISTIG - Woche 3 bis 6
Schritt 4: Technische Dokumentation nach Anhang VII aufbauen (Zeitaufwand: 5-10 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + QM + Einkauf)
Die DoC ist nur so belastbar wie die Dokumentation dahinter. [6] Die DoC ist die Spitze der Dokumentationspyramide - die Grundlage bildet die technische Dokumentation nach Anhang VII (Modul A - interne Fertigungskontrolle).
[9] Die technische Dokumentation nach PPWR umfasst Materialzusammensetzung, Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, Recyclingbewertungen und Nachweise zur Rückverfolgbarkeit.
Mindestinhalte der technischen Dokumentation je Verpackungsart:
- Allgemeine Beschreibung und Verwendungszweck
- Konstruktionszeichnungen, Komponentenhierarchie, Schichten
- Materialzusammensetzung (inkl. Beschichtungen, Klebstoffe, Additive, Lacke)
- Nachweise zu Schwermetallgrenzwerten (Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI: max. 100 mg/kg gesamt)
- Bei Lebensmittelkontaktverpackungen: PFAS-Nachweise (max. 25 ppb pro Einzelsubstanz, 250 ppb gesamt)
- Qualitative Recyclingfähigkeitsbewertung nach anerkannter Methode
- Bewertung der Verpackungsminimierung (Artikel 10)
- Rezyklatanteil-Berechnung (Artikel 7) - Methodik noch ausstehend, Datenbasis jetzt aufbauen
Für Einwegverpackungen müssen DoC und technische Dokumentation mindestens fünf Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen aufbewahrt werden; für Mehrwegverpackungen gilt eine Frist von zehn Jahren. [5] Die Frist beginnt nicht mit dem Produktionsdatum, sondern mit dem letzten Inverkehrbringen - aktive Produktfamilien erfordern daher eine laufende Dokumentationspflege.

Schritt 5: Lieferanten informieren und Deklarationen anfordern (Zeitaufwand: 3-5 Tage Setup + laufend | Verantwortlich: Einkauf + Verpackungsmanager)
Das ist erfahrungsgemäß der zeitkritischste Schritt. [10] Viele Unternehmen haben die nötigen Verpackungsdaten über verschiedene interne Teams und Lieferantensysteme verteilt - die PPWR verlangt ein Maß an Struktur und Datenqualität, das weit über bisherige regulatorische Standards hinausgeht.
Was Sie von Lieferanten konkret anfordern müssen (Artikel 16 PPWR):
- Materialzusammensetzung je Komponente (inkl. Schichten, Beschichtungen, Additive)
- Schwermetall-Nachweise (Prüfberichte oder Lieferantenerklärungen)
- PFAS-Erklärungen bei Lebensmittelkontaktverpackungen
- Recyclingfähigkeitsbewertung nach anerkannter Methode
- Rezyklatanteil-Angaben (Prozentsatz, Herkunft)
[11] Generische "Compliance-Zertifikate" erfüllen die PPWR-Anforderungen nicht. Fordern Sie die eindeutige DoC-Nummer, die angewandten Normen, die verwendete Recyclingfähigkeitsbewertungsmethode und die Materialzusammensetzung je Verpackungskomponente an.
Praktischer Tipp: Erstellen Sie eine standardisierte Anforderungsvorlage und versenden Sie sie an alle relevanten Lieferanten gleichzeitig. Bauen Sie ein Tracking-System auf: Wer hat geliefert, wer ist unvollständig, wer hat nicht geantwortet?
[12] Verpackungsarten, für die der Hersteller keine Konformitätsbewertung abgeschlossen hat, dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen prüfen (Zeitaufwand: 1-2 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + Marketing)
Hier gilt: Jetzt vorbereiten, nicht warten. [13] Wer heute neue Verpackungen entwickelt oder bestehende überarbeitet, sollte die PPWR-Kennzeichnungsanforderungen direkt einplanen - rückwirkende Anpassungen kurz vor dem Stichtag sind teuer und fehleranfällig.
Was ab wann gilt:
- Ab August 2026: Die EU-Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Konkretisierung der Kennzeichnungspiktogramme. Verfolgen Sie diese aktiv.
- Ab August 2028: Harmonisierte EU-weite Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung, Kompostierbarkeit, Wiederverwendbarkeit wird Pflicht.
- Ab 2030: Digitale Angaben zu besorgniserregenden Stoffen per QR-Code werden verpflichtend.
[14] Irreführende Umweltkennzeichnungen sind bereits ab 2026 verboten. Prüfen Sie alle bestehenden Nachhaltigkeitsaussagen auf Ihren Verpackungen auf Konformität.
Ihre Aufgabe in Woche 5-6: Inventarisieren Sie alle aktuellen Kennzeichnungselemente auf Ihren Verpackungen. Identifizieren Sie, welche Anpassungen für 2028 nötig sein werden - und planen Sie diese in laufende Artwork-Zyklen ein.
ABSCHLUSS - Woche 7 & 8
Schritt 7: Interne Audit-Simulation durchführen (Zeitaufwand: 1-2 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + QM + Legal)
Stellen Sie sich vor, eine Marktüberwachungsbehörde fordert morgen Ihre Unterlagen an. [12] Importeure müssen technische Dokumentation den nationalen Behörden auf Anfrage innerhalb von 10 Tagen vorlegen können.
Checkliste für die Audit-Simulation:
- Liegt für jede Verpackungsart eine vollständige, unterzeichnete DoC vor?
- Ist die DoC mit der technischen Dokumentation verknüpft?
- Sind alle Pflichtfelder nach Anhang VIII ausgefüllt (inkl. eindeutiger ID, Unterschrift)?
- Sind Schwermetall- und PFAS-Nachweise vorhanden (wo relevant)?
- Ist die Recyclingfähigkeitsbewertung dokumentiert?
- Sind Lieferantenerklärungen vollständig und aktuell?
- Ist die Versionskontrolle sichergestellt (Änderungen an Verpackungen lösen neue DoC aus)?
- Sind die Aufbewahrungsfristen (5/10 Jahre) im Dokumentenmanagementsystem hinterlegt?
[6] Eine Prüfung durch eine externe notifizierte Stelle ist im Standardfall nicht vorgesehen - der Erzeuger bewertet die Konformität intern und trägt die volle Verantwortung.
Schritt 8: Dokumentation zentralisieren und zugänglich machen (Zeitaufwand: 1-2 Tage | Verantwortlich: Verpackungsmanager + IT)
Die häufigste Schwachstelle in der Praxis: Daten existieren, sind aber über Excel-Tabellen, E-Mail-Anhänge, SharePoint-Ordner und ERP-Systeme verteilt. [7] Die manuelle Erstellung und Verwaltung von PPWR-Konformitätserklärungen ist zeitintensiv und fehleranfällig - insbesondere bei großen Verpackungsportfolios.
Anforderungen an Ihre Dokumentationsstruktur:
- Zentrale, zugängliche Ablage (kein lokales Laufwerk)
- Klare Verknüpfung DoC ↔ technische Dokumentation ↔ Verpackungsart
- Versionskontrolle: Jede Änderung an Material, Lieferant oder Design löst eine neue Version aus
- Zugriffsrechte: Wer darf was sehen und bearbeiten?
- Exportfähigkeit: Behörden müssen Unterlagen auf Anfrage erhalten
Das interaktive Planungstool: Wo stehen Sie heute?
Nutzen Sie den folgenden Fortschritts-Checker, um Ihren aktuellen PPWR-Bereitschaftsgrad einzuschätzen und die verbleibenden Prioritäten zu identifizieren:
Die häufigsten Fehler - und wie Sie sie vermeiden
Aus der Praxis mit über 300 Enterprise-Kunden sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine:
1. Die DoC ohne technische Dokumentation ausstellen [15] Jede Aussage in der Konformitätserklärung muss durch eine entsprechende technische Dokumentation nach Anhang VII belegt sein. Eine DoC ohne Substanz hält keiner Behördenprüfung stand.
2. Auf das Wort des Lieferanten vertrauen [5] Importeure können sich nicht allein auf die Aussagen des Lieferanten verlassen. Sie müssen verifizieren, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat und die DoC vorliegt.
3. Rolle falsch einschätzen Wer Eigenmarken vertreibt, ist Erzeuger - auch wenn die Verpackung extern produziert wird. Die Unterschrift auf der DoC trägt persönliche Haftung für die juristische Person.
4. Zu allgemeine Produktbezeichnungen "Flasche 1 L" oder "Kartonage braun" sind keine ausreichenden Identifikationen. Arbeiten Sie mit internen Artikelnummern, Materialspezifikationen und Versionsnummern.
5. Kennzeichnungsänderungen nicht einplanen [13] Verpackungsdesigns haben lange Vorlaufzeiten. Wer heute neue Verpackungen entwickelt, sollte Platz für QR-Codes und harmonisierte Materialsymbole direkt einplanen.
Was nach dem 12. August kommt
Die PPWR ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wer jetzt die Grundlagen legt, ist auch für die nächsten Meilensteine vorbereitet:
- Dezember 2026: Delegierter Rechtsakt zur Rezyklatanteil-Methodik erwartet
- Februar 2027: Delegierter Rechtsakt zur Wiederverwendbarkeit erwartet
- August 2028: Harmonisierte Kennzeichnungspflichten werden verbindlich
- Januar 2028: DfR-Kriterien (Design for Recycling) werden erwartet
- Januar 2030: Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen, Leerraumgrenze 50 %, Formatverbote
Wer heute eine saubere Datenbasis aufbaut, hat für all diese Schritte einen entscheidenden Vorsprung.
FAQ
Muss ich für jede einzelne SKU eine eigene DoC erstellen?
Nein — die DoC wird pro Verpackungstyp ausgestellt, nicht pro SKU. Mehrere SKUs können eine gemeinsame DoC teilen, wenn sie denselben Verpackungstyp (gleiche Materialzusammensetzung, gleiche Struktur, gleiche Compliance-relevante Merkmale) verwenden. Sobald sich Material, Lieferant oder Design ändern, entsteht ein neuer Verpackungstyp und damit eine neue DoC.
Was passiert, wenn ich keine DoC habe?
Verpackungen ohne gültige DoC dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. In Deutschland drohen laut Entwurf des Verpackungs-Durchführungsgesetzes Bußgelder bis zu 200.000 Euro sowie Vertriebsverbote. Zusätzlich können Handelspartner und Retailer die Listung verweigern.
Wir importieren Verpackungen aus Asien — wer stellt die DoC aus?
Der Hersteller (also der Produzent in Asien) stellt die DoC aus. Als Importeur sind Sie verpflichtet, zu verifizieren, dass die DoC vorliegt, und eine Kopie für 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg) aufzubewahren. Wenn Sie die Verpackung unter Ihrer eigenen Marke vertreiben, werden Sie nach PPWR selbst zum Erzeuger und müssen die DoC ausstellen.
Die delegierten Rechtsakte zur Recyclingfähigkeit fehlen noch — was soll ich jetzt dokumentieren?
Bauen Sie die Datenbasis jetzt auf: Materialzusammensetzung, Schichten, Beschichtungen, Additive. Nutzen Sie anerkannte Branchenmethoden (z. B. RecyClass, CEFLEX) für eine qualitative Recyclingfähigkeitsbewertung. Sobald die delegierten Rechtsakte vorliegen, können Sie Ihre Dokumentation auf dieser Grundlage aktualisieren — ohne von vorne anfangen zu müssen.
Gilt die PPWR auch für unser Unternehmen, wenn wir unter 10 Mitarbeiter haben?
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von bestimmten Pflichten ausgenommen — aber nicht vollständig. Die Ausnahmen betreffen einzelne Anforderungen, nicht die gesamte Verordnung. Prüfen Sie im Einzelfall, welche Pflichten für Ihre Unternehmensgröße gelten.




