
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist beschlossen – und sie wird das Verpackungsdesign in Deutschland in wenigen Jahren grundlegend verändern. Für Designer:innen und Produktmanager:innen bedeutet das: „Nice-to-have“-Nachhaltigkeit wird zu einer rechtlich bindenden Designvorgabe.
Dieser Beitrag fasst kompakt zusammen, was die PPWR für Ihr Verpackungsdesign bedeutet, mit klarem Fokus auf Design for Recycling – und zeigt, wie Sie heute strukturiert die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen bewerten und verbessern können.
1. Warum die PPWR für Designer:innen und Produktmanager zur Priorität wird
Ab August 2026 gelten in Deutschland die ersten verbindlichen Pflichten der neuen PPWR Verpackungsverordnung. Anders als die bisherige EU-Richtlinie ist die PPWR eine Verordnung – sie gilt unmittelbar und lässt kaum nationale Spielräume.
Für Unternehmen heißt das:
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Recyclingfähigkeit wird gesetzliche Grundanforderung für jede Verpackung.
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Designentscheidungen entscheiden direkt über Marktzugang, EPR-Gebühren und Bußgeldrisiken.
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Die verbleibende Umsetzungszeit bis 2030 ist kurz, wenn Sie komplexe Portfolios, viele SKUs und internationale Lieferketten haben.
Gerade Produktmanagement, Verpackungsentwicklung und Design sitzen damit an einem zentralen Hebel: Sie bestimmen, ob eine Verpackung überhaupt noch in Verkehr gebracht werden darf – oder regulatorisch zum Risiko wird.
2. PPWR Verpackungsverordnung Deutschland: Die wichtigsten Termine im Überblick
Packa arbeitet mit folgender PPWR-Roadmap, die Sie für Ihre Planung zugrunde legen sollten:
12. August 2026 – Grundanforderungen werden Gesetz
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Konformitätserklärungen und technische Dokumentation werden für jeden Verpackungstyp verpflichtend.
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Für E-Commerce gilt: Leerraum in Versandverpackungen darf 40 % nicht überschreiten, sofern technisch vermeidbar.
2027 – Digitale Kennzeichnung
- Digitale Kennzeichen (z. B. QR-Codes) werden Pflicht und müssen zu strukturierten Umwelt- und Entsorgungsinformationen führen.
12. August 2028 – Harmonisierte Kennzeichnung
- EU-weit einheitliche Labels zu Verpackungseigenschaften und korrekter Entsorgung kommen auf den Markt.
2030 – Vollständige Kreislauffähigkeit
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Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
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Mindest-Rezyklatanteile (PCR) in Kunststoffverpackungen greifen – je nach Anwendungsfall 10–35 %, z. B. 30 % für Einweg-Getränkeflaschen und 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen.
2035 – Nachweis der Kreislauffähigkeit im großen Maßstab
- Unternehmen müssen belegen, dass ihre Verpackungen tatsächlich im großen Maßstab recycelt werden – nicht nur theoretisch „design for recycling“ sind.
Damit ist klar: Recyclingfähigkeit ist kein weicher Marketingbegriff mehr, sondern wird über Verpflichtungen, Nachweise und Delegierte Rechtsakte konkretisiert.
3. Design for Recycling unter der PPWR: Was konkret gefordert wird
Kernstück der PPWR für alle, die Verpackungen entwickeln, ist Artikel 6 – Recyclability / Design for Recycling:
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Ab 2030 dürfen in der EU nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die
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für das Recycling des Materials designt sind,
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getrennt gesammelt,
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sortierbar in definierte Stoffströme und
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technisch recycelbar sind, sodass der Sekundärrohstoff Primärmaterial ersetzen kann.
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Verpackungen werden einer Recycling-Performanceklasse (A–C) zugeordnet, basierend auf ihrem Design for Recycling. Verpackungen mit zu geringer Recyclingfähigkeit werden schrittweise vom Markt ausgeschlossen.
Für Designer:innen und Produktmanager:innen heißt das:
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Materialkombinationen (z. B. Verbunde, Beschichtungen, Barrieren) müssen so gewählt werden, dass sie einem etablierten Recyclingstrom eindeutig zugeordnet werden können (Papier, PET, HDPE, PP etc.).
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Störstoffe wie bestimmte Barriere-Schichten, dunkle oder metallisierte Dekore, Etiketten, Sleeves, Klebstoffe oder Pigmente werden explizit in den Design-for-Recycling-Kriterien adressiert.
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Rezyklateinsatz wird Bestandteil des Designs: Die Einhaltung der PCR-Quoten muss technisch möglich und wirtschaftlich realisierbar sein.
Die genauen Detailkriterien (z. B. zulässige Etikettenflächen oder bestimmte Verbundkonfigurationen) legt die Kommission in Delegierten Rechtsakten bis 2028 fest. Klar ist aber bereits heute: Standardisierte, sortierbare Monomaterial-Lösungen werden bevorzugt, komplexe Verbunde und Nicht-Standard-Materialien geraten regulatorisch unter Druck.
4. Fünf zentrale Designprinzipien für recyclingfähige Verpackungen
Packa orientiert sich beim Bewertungs- und Beratungsansatz an einer Circular Packaging Design Guideline, die PPWR-konforme Designprinzipien systematisch abbildet. Diese fünf Hebel sind für Designteams besonders relevant:
4.1 Monomaterial statt Verbundkomplexität
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Bevorzugen Sie Monomaterial-Lösungen (z. B. reine PE-, PP- oder PET-Strukturen statt komplexer Mehrschichtverbunde).
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Reduzieren Sie funktionale Schichten auf das technisch notwendige Minimum.
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Vermeiden Sie Materialien mit schwacher oder fehlender Infrastruktur (z. B. PVC, PS, bestimmte Verbundfolien), wenn etablierte Alternativen existieren.
4.2 Trennbarkeit und Sortierbarkeit
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Konstruktionen sollten mechanisch zerlegbar sein: Deckel, Pumpen, Inlays, Dosierer, Etiketten – alles, was nicht in den Hauptrecyclingstrom gehört, muss leicht entfernbar sein.
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Gestalten Sie Geometrien so, dass optische und nahinfrarot-basierte Sortiersysteme die Verpackung eindeutig erkennen und dem richtigen Stoffstrom zuordnen können.
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Vermeiden Sie lose Teile, die unter die Erfassungs- und Sortiergrenzen fallen (z. B. sehr kleine Verschlüsse).
4.3 Etiketten, Farben, Druck – kleine Details, große Wirkung
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Beschränken Sie Etiketten- und Sleeveflächen auf das erforderliche Minimum; vollflächige Sleeves sind in vielen Stoffströmen problematisch.
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Setzen Sie auf helle, transparente oder naturfarbene Materialien statt stark gefärbter oder opaker Kunststoffe, insbesondere bei PET und HDPE.
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Nutzen Sie druck- und klebstoffarme Dekore – unlösbare Kleber oder stark deckende Farben können die Rezyklatqualität massiv reduzieren.
4.4 Barrieren, Additive und funktionale Elemente
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Prüfen Sie, ob funktionale Barrieren (z. B. EVOH, Aluminium, bestimmte Beschichtungen) wirklich erforderlich sind oder durch Design-Alternativen (z. B. Sekundärverpackungen) ersetzt werden können.
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Achten Sie auf Additive und PFAS, die künftig beschränkt oder verboten sein können – sie beeinflussen sowohl Recyclingfähigkeit als auch Konformität.
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Planen Sie Dosierhilfen, Ventile und komplexe Verschlüsse so, dass sie entweder
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aus materialkompatiblen Kunststoffen bestehen oder
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leicht entfernbar sind, ohne das System unbrauchbar zu machen.
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4.5 Rezyklateinsatz von Anfang an mitdenken
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Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Konstruktion in der vorgesehenen Qualität mit PCR-Material produziert werden kann (z. B. mechanische Stabilität, Barriere, Optik).
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Vermeiden Sie Designs, die technisch nur mit reinem Virgin-Material funktionieren – sie konterkarieren die PPWR-Ziele und werden mittelfristig schwer zu rechtfertigen sein.
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Arbeiten Sie mit Einkauf und Lieferanten zusammen, um Rezyklatqualitäten und -verfügbarkeiten rechtzeitig zu sichern.
5. Recyclingfähigkeit Verpackung bewerten: Schritt-für-Schritt-Vorgehen für Design & Produktmanagement
Viele Unternehmen diskutieren aktuell, wie sie die Recyclingfähigkeit einzelner Artikel und des gesamten Portfolios pragmatisch und auditfähig bewerten können. Ein praxistauglicher Ansatz besteht aus fünf Schritten:
Schritt 1: Datenbasis schaffen – ohne saubere Spezifikationen keine Bewertung
Sie benötigen für jeden Artikel:
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vollständige Material- und Schichtaufbauten (inkl. Grammaturen),
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Informationen zu Farben, Druck, Etiketten, Klebstoffen, Verschlüssen, Barrieren,
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Formatdaten (Volumen, Gewicht, Wandstärken),
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zugeordnete Artikel- und GTIN-Strukturen.
In vielen Unternehmen liegen diese Daten verteilt in Excel, ERP-Exports, PDF-Spezifikationen oder bei Lieferanten. Genau hier setzt Packa an: Die Plattform digitalisiert technische Spezifikationen KI-gestützt, führt sie zentral zusammen und macht sie für Analysen nutzbar.
Schritt 2: Bewertungsmethodik definieren
Legen Sie unternehmensweit fest:
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Welche Guideline nutzen wir als Referenz? (Empfehlung: eine konsistente Circular Packaging Design Guideline.)
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Wie skalieren wir Recyclingfähigkeit? Beispielsweise in Klassen A–C oder auf einem 0–100-Score, angelehnt an die PPWR-Systematik.
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Welche Schwellen gelten intern für „PPWR-konform“, „kritisch“ und „nicht zulässig“?
Digitale Tools wie Packa können die Designkriterien regelbasiert hinterlegen und automatisiert für jeden Artikel einen Recyclingfähigkeits-Score ermitteln, inklusive Hinweisen auf konkrete Design-Schwachstellen.
Schritt 3: Portfolio-Screening & Priorisierung
Mit einer digitalisierten Datenbasis können Sie:
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Ihr gesamtes Portfolio nach Recyclingfähigkeit, Volumen, Marge und Risiko clustern,
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„rote Zonen“ identifizieren – z. B. Verpackungen mit geringem Score aber hohem Absatzvolumen,
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Schnellhebel erkennen (z. B. Austausch von Etikettentypen, Farbwelten, überdimensionierten Sekundärverpackungen).
Gerade für Produktmanager:innen entsteht so ein klarer Fahrplan, welche SKUs zuerst ins Redesign gehen müssen.
Schritt 4: PPWR-konformes Redesign umsetzen
Auf Basis der Analyse lassen sich konkrete Redesign-Maßnahmen ableiten:
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Umstellung von Verbund auf Monomaterial, sofern technisch möglich,
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Anpassung von Etiketten, Sleeves und Druckbildern,
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Überarbeitung von Verschlüssen, Pumpen, Inlays,
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Dimensionierung von E-Commerce-Verpackungen zur Einhaltung der Leerraumvorgaben.
Mit einer zentralen Plattform wie Packa können Sie Änderungen an Spezifikationen versionieren, freigeben und dokumentieren – inklusive der Auswirkungen auf Recyclingfähigkeit, CO₂-Fußabdruck und EPR-Gebühren.
Schritt 5: Auswirkungen auf Kosten, EPR & CO₂ transparent machen
Designentscheidungen sind immer auch Business-Entscheidungen:
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Wie verändert sich die EPR-Gebühr mit einer besser recyclingfähigen Struktur?
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Welche Effekte hat ein anderes Material auf CO₂-Emissionen?
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Welche Beschaffungskosten und Rohstoffrisiken sind mit der Umstellung verbunden?
Packa kombiniert hierzu Recycling-, PPWR- und Kostenanalysen in einer Plattform: Sie sehen, wie sich alternative Designs auf Compliance, Gebühren und Marge auswirken – bevor Sie den ersten Pilotlauf fahren.
6. Warum Excel & Einzellösungen nicht mehr ausreichen
Viele Unternehmen versuchen, PPWR-Anforderungen mit Excel, Einzeltools oder manuell angepassten ERP-Reports zu managen. Das ist aus Design- und Compliance-Sicht riskant:
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Keine einheitliche Datenbasis: Designteams, Einkauf, Qualität und Nachhaltigkeit arbeiten mit unterschiedlichen Ständen.
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Hoher manueller Aufwand bei der Pflege von Spezifikationen, Zertifikaten und Konformitätserklärungen.
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Fehlende Audit-Sicherheit, wenn Nachweise kurzfristig für Behörden oder Handelspartner benötigt werden.
Packa ist als End-to-End-Plattform für digitales Verpackungsmanagement genau für diese Situation gebaut:
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Zentrale Verwaltung aller Verpackungsspezifikationen, Dokumente und Lieferantendaten,
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KI-gestützte Digitalisierung technischer Daten aus PDFs, Excel, ERP-Exports,
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integrierte PPWR-Checks, Recyclingfähigkeits-Analysen, EPR- und CO₂-Berechnungen,
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automatisierte Dokumenten- und Zertifikatsprozesse für Konformitätserklärungen.
Für Designer:innen und Produktmanager:innen bedeutet das: Sie sehen auf einen Blick, wie PPWR-konform Ihre Artikel sind – und welche Designänderungen den größten Hebel haben.
7. Nächster Schritt: Design for Recycling im Deep Dive
Im Packa-Webinar „Recyclingfähigkeit meistern: Deep Dive zu Methoden, Designvorgaben & PPWR-Compliance“ zeigen unsere Expert:innen:
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wie Recyclingfähigkeit konkret berechnet wird,
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welche Designvorgaben zu Verbunden, Etiketten und Farben sich aus der PPWR ableiten,
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und wie Sie mit digitalen Tools wie Packa Designentscheidungen datenbasiert absichern.
Empfehlung: Nutzen Sie das Webinar als gemeinsamen Startpunkt für Verpackungsentwicklung, Produktmanagement, Einkauf und Nachhaltigkeit – und definieren Sie im Anschluss Ihre interne „Design for Recycling“-Guideline.
FAQ: PPWR & Design for Recycling – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Was ist die PPWR Verpackungsverordnung in Deutschland?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die ab 12. August 2026 in Deutschland vollständig anwendbar ist. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie und legt direkt verbindliche Anforderungen an Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Kennzeichnung und Dokumentation von Verpackungen fest.
Ab wann müssen meine Verpackungen „design for recycling“ sein?
Praktisch relevant ist der Zeitraum bis 2030: Ab dann müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und bestimmte Recyclability- und Rezyklat-Anforderungen erfüllen. Die detaillierten Design-for-Recycling-Kriterien werden bis 2028 in Delegierten Rechtsakten präzisiert, der Nachweis der Kreislauffähigkeit im großen Maßstab ist ab 2035 erforderlich.
Wie kann ich die Recyclingfähigkeit meiner Verpackung bewerten?
Sie sollten:
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Alle technischen Spezifikationen digital erfassen,
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eine einheitliche Bewertungsmethodik definieren (z. B. auf Basis einer Circular Packaging Design Guideline),
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Ihr Portfolio mithilfe eines Tools wie Packa systematisch analysieren und
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auf dieser Basis priorisierte Redesign-Projekte aufsetzen.
So erhalten Sie einen PPWR-Readiness-Überblick und können Designentscheidungen fundiert treffen – statt reaktiv auf regulatorische Anforderungen zu reagieren.
Fazit:
Die PPWR macht Design for Recycling zur Pflichtdisziplin. Wer heute seine Datenbasis professionalisiert, Recyclingfähigkeit strukturiert bewertet und Designprinzipien konsequent umsetzt, reduziert nicht nur Compliance-Risiken, sondern verbessert auch Kostenposition, CO₂-Fußabdruck und Markenwahrnehmung.
Wenn Sie Ihr Portfolio PPWR-ready machen wollen, ohne im Datendschungel zu versinken, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, digitales Verpackungsmanagement mit Packa aufzusetzen – und Designentscheidungen auf belastbare Fakten zu stellen.